Düsseldorf. Es gibt immer mehr Corona-Fälle. Das Uniklinikum in Düsseldorf hat deshalb ein Besuchsverbot verhängt – allerdings gibt es Ausnahmen.

Das Uniklinikum Düsseldorf hatte bis Sonntag (8. November) nur noch Notfallpatienten angenommen. Seit heute, den 9. November, wurde diese Regelung wieder gelockert, wie Tobias Pott, der Pressesprecher des Klinikums auf Anfrage der Redaktion bestätigte. Nun werden wieder Patienten aufgenommen, die im Laufe der kommenden vier Wochen behandelt werden müssen. „Man muss eine Balance finden, zwischen Patienten mit Covid und Patienten ohne“, erklärte Tobias Pott dazu.

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Aktuell werden 56 Covid-19-Patienten im Uniklinikum behandelt, 18 davon seien Intensivpatienten. „Die Krankenhauseinsatzleitung bewertet weiterhin täglich die Lage“, erklärt Pott. Wie viel Material ist vorhanden? Wie steht es um die Bettenbelegung? Fragen, die das Team jeden Tag auswerte. „Wir fahren unseren Kurs weiter und bewerten die Lage jeweils aktuell und reagieren entsprechend.“ Zum Teil werde das Personal entsprechend anders verteilt, manche Stationen umgewidmet.

Ambulanzen und Geburten waren vom Aufnahmestopp nicht betroffen.

Besuchs- und Begleitungsverbot im Uniklinikum – mit Ausnahmen

Seit Montag, den 9. November gilt im Uniklinikum Düsseldorf wieder ein Besuchsverbot. „Wir waren mit die Letzten, die bisher noch kein Besuchsverbot hatten“, erklärt Tobias Pott. „Mit der steigenden Gesamtzahl der Corona-Infektionen steigt natürlich auch das Risiko, dass es jemand ins Krankenhaus trägt.“ Deshalb habe man das Besuchsverbot verhängt, dass in gleicher Form auch schon zum bisherigen Höhepunkt der Pandemie im Frühjahr galt.

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Allerdings sind einige Ausnahmen möglich, nach Absprache mit dem Pflegepersonal und den Ärzten. So können Patienten Besuch empfangen, die für mehr als sieben Tage stationär aufgenommen sind, schwer krank sind oder im Sterben liegen, auf der Palliativstation liegen oder auf der Kinderstation liegen und unter 18 Jahre alt sind.

Dabei gilt: Es ist nur ein Besucher pro Patient und jeweils nur für eine Stunde am Tag zulässig. Die Besucher müssen einen Mund-Nasenschutz tragen, auch während des Krankenbesuchs. Zudem gilt bei Anzeichen für eine Corona-Infektion ein absolutes Besuchsverbot.

Auch Begleitpersonen sind nur in Ausnahmefällen zulässig und auch dann jeweils nur eine Person pro Patient. „Das war vor allem bei den Geburten ein großes Thema“, erklärt Tobias Pott. So darf eine Begleitperson bei einer Entbindung mit dabei sein und ebenso bei Patienten unter 18 Jahren. Ebenso bei einer Demenzerkrankung und bei gerichtlicher Betreuung und dann, wenn eine körperliche Einschränkung eine Begleitung zwingend erforderlich macht.

(dmt/fla)