Düsseldorf. Nach der Vergewaltigung im Hofgarten Düsseldorf hat das Gericht die Urteile gegen drei Jugendliche bestätigt. Sie müssen allesamt in Jugendhaft.
Nach der Vergewaltigung einer 52 Jahre alten Wuppertalerin im Düsseldorfer Hofgarten hat das Landgericht das Urteil der Vorinstanz gegen drei angeklagte Jugendlichen bestätigt. Sie müssen demnach zwischen 24 und 30 Monate ohne Bewährung in Jugendhaft. Der Freispruch eines vierten Angeklagten, der vor der Tat weggegangen war, wurde ebenfalls bestätigt. Das Landgericht Düsseldorf verwarf damit am Mittwoch die Berufungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gegen das Urteil des Amtsgerichts.
Der Prozess war aus Jugendschutzgründen nicht öffentlich. Vor der Urteilsverkündung war am Mittwochvormittag das Opfer zu den Tatfolgen gehört worden. Die Frau soll unter Depressionen und einer posttraumatischen Belastungsstörung leiden.
Die Jugendstrafkammer des Landgerichts konnte sich bei ihrem Urteil nun nicht nur auf die Angaben des Opfers, sondern auch auf die Geständnisse der Jugendlichen stützen: Wie es aus dem Prozessumfeld verlautete, haben sie zum Beginn des Berufungsprozesses die Anklagevorwürfe zugegeben.
Hofgarten-Vergewaltigung: Festnahmen in Ratingen
Laut der Anklage hatte das Mädchen die angetrunkene Frau in der Nacht zum 8. Juni 2019 aus der Altstadt in den Park gelockt. Dort war die heute 52-Jährige ausgeraubt und von den beiden 16- und 18-jährigen Jugendlichen vergewaltigt worden.
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Von zwei Angeklagten waren DNA-Spuren sichergestellt worden. Die polizeibekannten Intensivtäter wurden drei Monate später in den Wohnungen ihrer Eltern in Ratingen festgenommen und verrieten die beiden Mitangeklagten. In der Wohnung der Mutter des Mädchens in Lünen wurde das Mobiltelefon des Opfers gefunden.
Landgericht Düsseldorf: Haft für 15-Jährige
Nach ihrer Festnahme hatten die Angeklagten zunächst die Tat bestritten und behauptet, die Frau habe freiwillig Sex mit ihnen gehabt. Anschließend hatten die Jugendlichen geschwiegen. Die 16 und 18 Jahre alten Angeklagten wurden erneut als Vergewaltiger und Räuber verurteilt.
Für das 15-jährige Mädchen bestätigte das Landgericht das Urteils des Amtsgerichts von zwei Jahren Haft wegen Raubes und Beihilfe zur Vergewaltigung. (dpa)