Düsseldorf. Drei Jugendliche müssen nach der Vergewaltigung einer Wuppertalerin ins Gefängnis. Sie hatten sie zuvor in den Düsseldorfer Hofgarten gelockt.
Nach der Vergewaltigung einer Wuppertaler in im Düsseldorfer Hofgarten müssen drei Jugendliche ins Gefängnis. Das Amtsgericht verurteilte sie am Donnerstag zu Jugendstrafen zwischen zwei und zweieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung. Ein vierter Angeklagter wurde freigesprochen. Zwei 16 und 18 Jahre alte Angeklagte wurden als Vergewaltiger und Räuber verurteilt.
Ein 15-jähriges Mädchen bekam zwei Jahre Haft wegen Raubes und Beihilfe zur Vergewaltigung. Ihr 16-jähriger Freund sei freigesprochen worden, sagte Gerichtssprecherin Elena Frick. Die Richter waren überzeugt, dass das Trio die 51-Jährige in der Nacht zum 8. Juni 2019 in den Park gelockt, ausgeraubt und vergewaltigt hat.
Von zwei Tätern waren DNA-Spuren sichergestellt worden
Das hatten die Verdächtigen bestritten und behauptet, die Frau habe freiwillig Sex mit ihnen gehabt. Doch die Richter glaubten dem Opfer. Die Frau hatte ausgesagt, sie habe sich unwohl gefühlt und deshalb eine Altstadt-Disco verlassen. Das Mädchen habe ihr Hilfe angeboten und sie in den Park gelockt. Dort seien die anderen Jugendlichen dazu gekommen. Das Opfer hatte nach der Tat in einem Hotel am Rande des Parks Hilfe gefunden.
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Von zwei Tätern waren DNA-Spuren sichergestellt worden. Die polizeibekannten Intensivtäter wurden drei Monate später in den Wohnungen ihrer Eltern in Ratingen festgenommen und verrieten die beiden Mitangeklagten. In der Wohnung der Mutter des Mädchens in Lünen wurde das Mobiltelefon des Opfers gefunden.
Verteidiger hatten Freisprüche für alle Angeklagten gefordert
Der mitangeklagte 16-jährige Freund des Mädchens war damals zwar zunächst im Park noch dabei, aber vor der Vergewaltigung und dem Raub weggegangen. Deshalb wurde er freigesprochen.
Die Verteidiger hatten Freisprüche für alle Angeklagten gefordert. Die Aussagen des mutmaßlichen Opfers seien widersprüchlich gewesen. Die DNA-Spuren seien kein Beweis für eine Vergewaltigung. Die Verteidiger der Verurteilten kündigten Rechtsmittel gegen das Urteil an. Die Staatsanwältin hatte bis zu dreieinhalb Jahre Haft beantragt. (dpa)