Düsseldorf. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten klagt gegen Flaschenpost in Düsseldorf, weil die einen Betriebsrat verhindern will. Kein Einzelfall.
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) erhebt schwere Vorwürfe gegen den Getränke-Lieferdienst Flaschenpost. Nach Angaben der NGG versuche Flaschenpost die Beschäftigen in seiner Düsseldorfer Filiale an der Wahl eines Betriebsrates zu hindern.
Gleich acht Mitarbeiter erhielten zeitgleich die Kündigung, zuerst fristgerechte, danach folgten mindestens sieben fristlose. Das Unternehmen wollte zudem die Wahl gerichtlich stoppen lassen, doch das Amtsgericht Düsseldorf wies den Antrag im Eilverfahren ab. Die NGG wird gegen die Kündigungen arbeitsgerichtlich vorgehen und hat Strafanzeige erstattet. Bei Weitem kein Einzelfall, wie Stefan Fahl, Geschwerkschaftssekretär beim DGB Düsseldorf-Bergisch Land bestätigt.
Betriebsrat-Gründung ab fünf Personen
Ab fünf Personen kann rechtlich ein Betriebsrat gegründet werden. Doch nicht immer wollen die Firmen, dass damit „Mitarbeiter auf Augenhöhe mit dem Chef“ sind, so Fahl. Gerade in mittelständischen Unternehmen kommt es auch in Düsseldorf immer mal wieder vor, dass die Mitarbeiter es dort schwer haben. „Der Chef meint vielleicht: Ich habe den Laden gegründet, ich lasse mir da nicht reinreden“, erklärt Fahl.
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Mit einem Betriebsrat haben die Mitarbeiter jedoch die Möglichkeit sich mit dem Chef hinzusetzen und etwa über Arbeitsklima und -zeiten zu reden. „Diese Kultur gefällt aber nicht jedem. Arbeitgeber sehen in dem Betriebsrat nur etwas, was Zeit – oder bei Schulungen sogar Geld – kostet“, sagt der Gewerkschaftssekretär.
Hinzukomme, dass der Betriebsrat den Finger in die Wunden lege. „Sie weisen etwa auf eine moderne Arbeitszeitgestaltung hin oder fordern mehr zukunftsweisende Prozesse. Betriebsräte sind das Ohr und Sprachrohr der Mitarbeiter.“ Dabei können Unternehmen nur profitieren, wenn ihre Mitarbeiter zufrieden mit ihrer Arbeit sind. Fahl führt dabei den berühmten Thermomix von Vorwerk an – dieser sei vom Gedanken her von Mitarbeitern entwickelt worden, die Erfolgsgeschichte dauert bis heute an. „Wenn Arbeitgeber und -nehmer nicht zusammenarbeiten werden große Chancen liegen gelassen“, findet Fahl.
Betriebsrat kann sich in Klagefällen nicht mit eigentlicher Arbeit befassen
Auch bei Verdi tauchen immer mal wieder Fälle von Unternehmen auf, die entweder die Betriebsratswahl oder den Betriebrat torpedieren. Gerade aktuell gibt es den Fall, dass ein Düsseldorfer Dienstleistungsunternehmen über viele Jahre den eigenen Betriebsrat verklagt und diese Klagen fast immer verloren hat, so Uwe Foullong, stellvertretender Geschäftsführer im Verdi-Bezirk Düssel-Rhein-Wupper. Dadurch, dass sich der Betriebsrat immer wieder auf die Klagen vorbereiten muss, werde er an seiner eigentlichen Arbeit gehindert. „So kann ein Betriebsrat nicht vernünftig funktionieren“, so Foullong weiter.
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Zudem gebe es vor allem im Sicherheits- und Wachgewerbe immer mal wieder derartige Fälle. „Dort herrscht oft ohnehin ein rauerer Ton, Angriffe auf Betriebsräte dienen da der Einschüchterung“, so der Gewerkschaftler weiter. Manchmal bekomme man aus diesem Grund auch Fälle nicht mit, räumt Volker Consoir, Geschäftsführer der IG Metall Düsseldorf-Neuss ein. „Dann setzt der Arbeitgeber die Mitarbeiter so sehr unter Druck, dass sie aufgeben.“
Die Gewerkschaftler raten daher betroffenen Mitarbeitern, sich an die zuständige Gewerkschaft zu wenden. Dort werde dann die genaue Situation analysiert und Maßnahmen überlegt. „Wir beraten erst, wie man richtig reagiert und suchen dann erst das Gespräch. Wenn aber in diesen Schlichtungsgesprächen keine Einigung erzielt wird, suchen wir die Öffentlichkeit“, erklärt Uwe Foullong. Erst wenn auch dieser Druck nichts bewirkt, gehe man gerichtlich vor.