Düsseldorf. Düsseldorfs Umweltspuren bieten Kurioses: Ausnahme-Genehmigungen werden gar nicht kontrolliert. Und da ist die Sache mit den drei „Personen“.
Es ist nicht schön für das Klima im Verkehr, wenn man angehupt wird. Weil man gerade auf einer der Umweltspuren in Düsseldorf einen Stau rechts überholt und auf die Hauptspur einschert. Doch die Regel gilt nun mal: Sitzen mindestens drei Personen im Auto, darf man die Umweltspur nutzen. Nur wer genau ist mit „Personen“ gemeint?
Bei der jüngst im Stadtrat beschlossenen dritten Umweltspur in Düsseldorf hatten die Linken versucht, die Nutzung durch Fahrgemeinschaften wenigstens auf der neuen Spur quer durch die Stadt zu untersagen: „Die Mama, die im SUV ihre beiden Kinder zur Schule fährt, sehe ich da nicht so gerne“, sagte Linken-Ratsherr Georg Blanchard. Und traf einen Nerv: Denn die Düsseldorfer Umweltspuren bieten manche Kuriosität.
Keine Fahrgemeinschaften in Lastwagen
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Stichwort Fahrgemeinschaften: „Es gibt da Klärungsbedarf“, sagt ein Sprecher der Stadtverwaltung und verweist an das Bundesverkehrsministerium. Dort wird bestätigt: Was eine Fahrgemeinschaft genau ist, sagt die Straßenverkehrsordnung bis dato nicht. Dass Fahrgemeinschaften die Umweltspur nutzen dürfen, hatte die Stadt beim Bundesverkehrsministerium beantragt. Mitte Juli wurden die nötigen Schilder aufgebaut - eigens von der Stadt entworfen und vom NRW-Verkehrsministerium genehmigt. Die Stadt hatte bei dem Mitte April gestarteten Verkehrsversuch, der helfen soll die Luft in der Innenstadt zu verbessern, zuvor nur Ausnahmen für emissionsfreie Elektro-Fahrzeuge, Fahrräder, Busse und Taxis erlaubt. "Fahrgemeinschaften ebenfalls zuzulassen, halten wir aus Umweltschutzerwägungen für sinnvoll", sagte ein Sprecher der Stadtverwaltung.
Eindeutig geklärt ist aus Sicht der Stadt bisher nur, dass die nötigen drei Insassen in einem Fahrzeug unterwegs sein müssen, dass als „Personenkraftwagen“ ausgewiesen ist. Lastwagen sind also auf den als „Bussonderfahrstreifen“ ausgewiesenen Umweltspuren ausgenommen, selbst wenn in der Führerkabine drei Leute sitzen sollten.
Bisher 16 Ausnahmegenehmigungen für E-Fahrzeuge erteilt
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Bei der Art der Insassen in Autos zeigt man sich bei der Stadt unbürokratisch: Es gebe zwar im Gesetz noch keine „Spezifikationen“ zum Begriff Person, sagt ein Sprecher. Aber für die Verwaltung „können auch minderjährige Personen“ Teil einer Fahrgemeinschaft sein.
Bürokratisch wiederum wird es, wenn Elektrofahrzeuge die Umweltspur nutzen wollen: Während die „Eddy“-Roller der Stadtwerke freie Fahrt genießen, müssen private E-Fahrzeugnutzer eine Genehmigung beantragen. Stand August haben bisher 16 Besitzer von E-Autos oder E-Rollern eine Ausnahmegenehmigung für die Umweltspur bekommen, teilte die Stadt auf Anfrage mit.
Gute Nachricht für Elterntaxis
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Warum das nötig ist, bleibt jedoch offen. Denn die Polizei sagt auf Nachfrage: „Kontrollen der unrechtmäßigen Nutzung der Umweltspuren fanden bisher nicht statt und sind auch nicht vorgesehen“. Einzig wer an einer der Umweltspuren wie Prinz-Georg- oder Merowinger Straße parkt, könnte ohne sichtbare Genehmigung ein Knöllchen bekommen: Für die Überwachung des „ruhenden Verkehrs“ ist die Stadt zuständig.
Angesichts möglicher Dieselfahrverbote in Innenstädten und dem Versuch in Düsseldorf, dies durch Umweltspuren zu verhindern, richten sich die Augen auf die angekündigte Novelle der Straßenverkehrsordnung. Die stellt man im Bundesverkehrsministerium „noch für dieses Jahr“ in Aussicht. Geregelt werde dann auch, welcher Art Personen eine „Fahrgemeinschaft“ ausmachen, sagt eine Sprecherin: „Auch Säuglinge und Kinder im Auto sind vorgesehen“. Gute Aussichten also auch für Elterntaxis mit SUV.
+++ KORREKTUR +++ (9. September): In der ursprünglichen Fassung des Berichtes war zu lesen, das Bundesverkehrsministerium habe von der Stadt Düsseldorf verlangt, die Umweltspuren auch für Fahrgemeinschaften zu öffen. Die Stadt Düsseldorf wies daraufhin, dass diese Darstellung nicht zutreffend sei: Es sei von Anfang an das Bestreben der Stadt gewesen, die Umweltspuren auch für Fahrgemeinschaften frei zu geben. Wir haben den entsprechenden Passus im Bericht korrigiert.