Düsseldorf/Ratingen. . Ein wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen verurteilter Lkw-Fahrer wehrt sich gegen den Schuldspruch. Sein Anwalt hatte Bewährung gefordert.

Das Verfahren nach einem Unfall auf der A 3 nahe dem Autobahnkreuz Breitscheid mit drei Toten geht in die nächste Instanz. Der Anwalt eines Fernfahrers, der in der vergangenen Woche vor dem Amtsgericht Düsseldorf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten erhalten hatte, hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Die richte sich nicht gegen Schuldspruch an sich, sondern allein gegen die Höhe der festgesetzten Freiheitsstrafe, erklärte eine Sprecherin des Gerichts auf Anfrage. Der Fall geht nun vor dem Landgericht in eine weitere Runde.

Der in Ungarn lebende Trucker war am vergangenen Dienstag aus freien Stücken eigens aus seiner Heimat zum Prozess in Deutschland angereist. Nach Ansicht des Gerichts hatte er den verheerenden Unfall an einem Stauende aus Unachtsamkeit verursacht. Zu schnell war er am Morgen des 16. November 2017 auch. Der 43-Jährige fuhr mit seinem Sattelzug laut einem Gutachten kurz vor dem Unfall mindestens 94 Stundenkilometer. Ein Mann (34) starb noch an der Unfallstelle, ein weiterer (26), ein holländischer Badminton-Bundesligaspieler, später im Krankenhaus. Tage später erlag auch eine Frau (65) noch ihren lebensgefährlichen Verletzungen. Mehrere Autos waren bis zur Unkenntlichkeit zerstört.

Führerscheinentzug für fünf Jahre angeordnet

Mit dem Urteilsspruch war das Gericht noch unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft geblieben, die drei Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe gefordert hatte. Die Richter hielten dem Fernfahrer sein Geständnis und die Reue zugute, die er ihm Prozess gezeigt habe. Die Verteidigung hatte kein konkretes Strafmaß genannt, aber dafür plädiert, dass die zu verhängende Strafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe verhängte das Amtsgericht schließlich noch ein Führerscheinverbot für fünf Jahre.

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Nach dem Prozess ist der Ungar, der inzwischen nicht mehr als Fernfahrer arbeitet, in seine Heimat zurückgekehrt. Er bleibt zunächst weiter auf freiem Fuß. Die Eltern des getöteten Badminton-Spielers hatten den Prozess als Nebenkläger verfolgt. Bei ihnen hatte sich der 43-Jährige persönlich entschuldigt. Im Prozess hatten die Nebenkläger auf einen eigenen Antrag verzichtet. Auch Forderungen nach Schmerzensgeld stellten sie nicht. Die Staatsanwaltschaft hat darauf verzichtet, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

Update: Der Fernfahrer muss doch nicht ins Gefängnis. Im November 2019 hat das Düsseldorfer Landgericht das Urteil abgemilldert. Die Strafe wurde in der Berufungsverhandlung auf zwei Jahre Freiheitsstrafe reduziert und diese zur Bewährung ausgesetzt.