Düsseldorf. . Ein Ausfall der Gepäckanlage am Flughafen Düsseldorf hat am Samstag Unmut bei Reisenden ausgelöst. Hunderte mussten ohne Gepäck ihren Flug antreten.
- Zum Start der Herbstferien ist am Düsseldorfer Flughafen die Gepäckanlage ausgefallen
- Hunderte Fluggäste mussten ihre Reise ohne ihr Gepäck antreten
- Koffer sollen jetzt schnellstmöglich an die Ferienorte gebracht werden
Ausgerechnet zum Start der Herbstferien ist am Samstag am Flughafen Düsseldorf die Gepäckanlage ausgefallen. Eine Sprecherin des Flughafens bestätigte auf Nachfrage, dass die Bänder zwischen 10 Uhr und 12.30 Uhr stillstanden. Mehrere Hundert Reisende mussten ohne ihr Gepäck ihre Flüge antreten.
"Etwa 550 Gepäckstücke konnten nicht befördert werden", teilte der Flughafen mit. Grund: "Ein Antriebsmotor eines Kurventeils im unteren Sorter-Loop war ausgefallen." Ein Beobachter berichtete von verärgerten Reisenden und langen Schlangen vor den Schaltern in der Abflughalle. "Wir arbeiten jetzt mit Hochdruck daran, die stehengebliebenen Koffer schnellstmöglich an die Zielorte zu bringen", sagte die Flughafensprecherin.
Gepäckanlage war auch schon im Juli ausgefallen
Bereits im Juli war die Gepäckanlage am Flughafen Düsseldorf für Stunden ausgefallen, übrigens auch an einem Samstag. Damals berichtete der Flughafen von einem Kabelbruch als Ursache. 1000 Gepäckstücke blieben an dem Tag in Düsseldorf liegen. Bei der Störung an diesem Samstag setzte der Flughafen zusätzliches Personal ein. Mit Lastkarren wurde das Gepäck der Reisenden transportiert. Auch in der Gepäcksortierhalle mussten zusätzliche Kräfte helfen.
Insgesamt hatte der Düsseldorfer Flughafen am Samstag etwa 72.000 Passagiere und 550 Flugbewegungen. Bleibe Gepäck liegen, müssten Reisende erfahrungsgemäß in der Regel höchstens zwei Tage ohne auskommen: "Das hängt unter anderem vom Reiseziel ab, von der Häufigkeit, wie oft die Destination angeflogen wird, vom Service am Zielflughafen und von der Entfernung des Airports zum Hotel", erklärte die Sprecherin.
Nach 24 Stunden ohne Gepäck Recht auf "notwendige Einkäufe"
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"Urlauber, die auf ihr Gepäck warten, sollten sich entweder an die Fluggesellschaft oder an den Reiseveranstalter wenden." Zuständig seien in solchen Fällen die Airline oder der Reiseveranstalter, nicht der Flughafen. Verspätung, Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck ist international im so genannten Montrealer Abkommen geregelt. Wie kulant Fluglinien im Detail sind, sei je nach Airline verschieden.
"Bleibt der Koffer länger als 24 Stunden verschollen, hat der Passagier grundsätzlich das Recht, notwendige Einkäufe zu machen und sich das Geld dafür erstatten zu lassen", erklärte die Flughafensprecherin. Dabei gelte das "Prinzip der Plausibilität". So würde etwa die Lufthansa Gebrauchsgegenstände wie Deo, Zahnbürste und Zahnpasta immer zu 100 Prozent ersetzen. Schuhe und Kleidung "werden im Rahmen der Höchsthaftungsgrenze von 1200 Euro zu 50 Prozent bezahlt, wenn sie der Gast behält, und zu 100 Prozent, wenn er sie später an die Airline zurückgibt."