Düsseldorf. Versicherung muss nicht an Witwe des verunglückten Kampfrichters zahlen, weil ein ehrenamtlicher Einsatz nicht wie ein Arbeitsverhältnis sei.
Bei einem tödlichen Unfall eines ehrenamtlichen Sport-Kampfrichters muss die gesetzliche Unfallversicherung nicht zahlen. Das hat das Düsseldorfer Sozialgericht entschieden (Az.: S 1 U 163/13). Es handele sich um einen Freizeit- und nicht um einen Arbeitsunfall, teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Im August 2012 war ein 74-jähriger Leichtathletik-Kampfrichter in Düsseldorf von einem Speer tödlich getroffen worden. Seine Witwe hatte Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung eingeklagt.
Das Sozialgericht entschied, dass der Kampfrichter nicht einem Beschäftigten gleichzustellen sei. Er sei ehrenamtlich und freiwillig aktiv gewesen. Auch die besondere Gefährlichkeit des Amtes in der Wurfzone begründe keinen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)