Dinslaken. Die Stadt informiert die Politik hinter verschlossenen Türen in einer Sondersitzung über den Fall des getöteten Kindes. Was wussten die Behörden?

Der Fall des getöteten dreijährigen Mädchens an der Hünxer Straße wird nun auch Thema im Jugendhilfeausschuss der Stadt Dinslaken. Die Stadt hat am Montag, 6. November, eine nicht-öffentliche Sondersitzung des Gremiums einberufen. Einziger Tagesordnungspunkt: „Information und Aussprache zum aktuellen Stand im Jugendamt“.

Vater und Mutter werden verdächtigt, ihr Kind gemeinschaftlich schwer misshandelt und getötet zu haben. Der Vater hat eine Woche später bei der Polizei angegeben, die Leiche im Rhein-Herne-Kanal entsorgt zu haben - dort wurde das Mädchen – es hat noch eine Zwillingsschwester und einen älteren Bruder – gefunden. Unklar ist bislang, ob Jugendamt, Kindergarten oder Grundschule der Kinder etwas von Misshandlungen in der Familie hätten bemerken können.

Bürgermeisterin habe Aufarbeitung zur „Chefinnensache erklärt“

Wann, warum und wie oft das Jugendamt in die Familie gerufen wurde, ob das Amt außer dem Heft für die Vorsorgeuntersuchungen der Kinder etwas überprüft hat – diese Fragen beantwortet die Stadt nicht. Sie seien „Gegenstand der Aufarbeitung innerhalb der Stadtverwaltung Dinslaken“, heißt es. Bürgermeisterin Michaela Eislöffel habe diese „zur Chefinnensache“ erklärt: „Die Aufarbeitung dieser Tragödie muss mit größtmöglicher Sorgfalt stattfinden, denn wir sehen uns mit dem Tod eines dreijährigen Kindes konfrontiert,“ so wird die Bürgermeisterin zitiert.

Aus den Reihen des Jugendhilfeausschusses seit um die nicht-öffentliche Sitzung gebeten worden. Jedes Jugendamt bestehe aus dem Jugendhilfeausschuss und aus der Verwaltung des Jugendamtes und seinen sozialen Diensten. Die Einladung zur Sondersitzung des Ausschusses beruhe auf der „Zweigliedrigkeit“ des Jugendamtes und „stellt so etwas wie eine ‘Dienstbesprechung’ dar“, so die Stadt. Denn „natürlich bedarf es in dieser besonderen Situation einer ausführlichen Besprechung innerhalb der Verantwortungsgemeinschaft.“

Zum Inhalt der nicht-öffentlichen Sitzung werden keine weiteren Informationen gegeben.