Voerde. Daniel Paus ist Fachmann für Heizungs- und Solartechnik. Er erlebt viele verunsicherte Kunden durch das neue Heizungsgesetz. Was zu beachten ist.
Das umstrittene Heizungsgesetz von Wirtschaftsminister Robert Habeck hat die politischen Hürden genommen und ist verabschiedet worden. Was heißt es für Immobilienbesitzer? Was ist bei einem Tausch der Heizung zu beachten? Darüber sprachen wir mit Daniel Paus, Geschäftsführer der Firma Stemmer Heizungs- und Solartechnik in Voerde.
Für seine Branche war das Jahr 2022 „ein Superjahr“ blickt Daniel Paus zurück. In diesem Jahr zeigt sich dieses Bild: „Die Kunden reagieren verhalten, sie sind verunsichert“, so Paus. Und das hänge mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammen. Das Gesetz schreibt vor, dass ab dem 1. Januar 2024 jedes neue Gebäude, das in einem ausgewiesenen Neubaugebiet errichtet und für das nach dem 1. Januar 2024 ein Bauantrag eingereicht wird, mit mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien betrieben werden muss. Mit Energien, deren Quellen permanent und dauerhaft zur Verfügung stehen. Anders sieht es bei allen anderen Neu- und Bestandsbauten aus. Wann für sie die „65 Prozent Regel“ gilt, hängt von der kommunalen Wärmeplanung ab.
Viele seien durch die Bundesregierung auf die Wärmepumpe gepolt worden. Deshalb würden viele Kunden eine Wärmepumpe verlangen, ohne sich Gedanken über ihr Haus gemacht zu haben. Eignet es sich für den Einbau einer Wärmepumpe. „Das muss berechnet und geprüft werden“, betont Paus.
Immobilienbesitzer können auch Biomasse einsetzen, ein Hybridsystem, bei dem zwei Energiearten eingesetzt werden, einbauen lassen. Bevor eine Umstellung, ein Austausch der vorhandenen Heizung vorgenommen wird, müsse vorher die Heizlast des Gebäudes berechnet werden, sagt Paus. Vor allem bei älteren Gebäuden müssen die Eigentümer mit einem hohen Sanierungsaufwand rechnen, um die Vorgaben erfüllen zu können. In diese Häuser lasse sich auch nicht ohne weiteres eine Wärmepumpe installieren, so Paus.
Auf eine Sache sollten Immobilienbesitzer achten: auf die Förderung. Laut GEG sind es bei Wärmepumpen aktuell 40 Prozent bei 60.000 Euro Investitionssumme, im nächsten Jahr soll es nur noch 50 Prozent auf 30.000 Euro geben.
Diejenigen, die ein neues Haus bauen oder ihre Heizung tauschen wollen, sollten sich, wie Paus sagt, mit dem Thema Solarthermie beschäftigen. In den vergangenen Monaten standen Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung im Fokus. Doch mit Kollektoren auf dem Dach können auch Wärme und warmes Wasser erzeugt werden. Und bei der Solarthermie spreche man von einem Wirkungsgrad von 85 Prozent, bei einer PV-Anlage von 25 Prozent, so Paus. Allerdings reicht die Solarthermie nicht aus, um die Vorgaben des GEG einzuhalten. Hier muss eine weitere Energiequelle installiert sein.