Dinslaken. Vor knapp drei Jahren hat die Dinslakener Politik beschlossen, Ratssitzungen per Livestream zu zeigen. Warum die UBV jetzt doch dagegen ist.

Die unendliche Geschichte des Rats-TV erzürnt einmal mehr die Gemüter der UBV-Fraktion, die jetzt den Stecker ziehen will. Der Dinslakener Stadtrat hatte Ende 2020 einstimmig beschlossen, dass Ratssitzungen übertragen werden sollen. Mitte 2021 wurde Din-Event mit der Umsetzung beauftragt, sobald die technischen, personellen, rechtlichen und räumlichen Voraussetzungen dafür geschaffen wurden. Umgesetzt wurde das Rats-TV bis heute nicht. Auch hatten einige Ratsmitglieder wohl nachträglich ihre Zustimmung verweigert.

Nun fragt die UBV nach, warum der Rat nicht zeitnah darüber informiert wurde, dass nicht alle Ratsmitglieder dem Live-Streaming zugestimmt haben und somit der Ratsbeschluss von 2020 ungültig sei. Sie wundern sich, warum das Live-Streaming weiterverfolgt wurde, obwohl die rechtliche Grundlage für ein Rats-TV nicht vorlag. Und sie möchte geklärt haben, ob die Abgaben der Einwilligungen der Geheimhaltung unterliegen.

Dinslakener Stadtverwaltung soll Alternative zum Rats-TV suchen

Außerdem beantragt die UBV-Fraktion, den Ratsbeschluss vom 29. Juni 2021, der die Einführung eines generellen Livestreams und die Aufzeichnung von Rats- und Ausschusssitzungen vorsah, aufzuheben. Des Weiteren soll die Verwaltung prüfen, ob es für die kommende Wahlperiode ab 2025 Alternativen zum Live-Streaming gäbe. Sollte ein Rats-TV eingeführt werden, so sollte dieser nur unter Berücksichtigung der angedachten Sanierung des Ratssaales erfolgen, um Kosten zu sparen.

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Die UBV-Fraktion habe inzwischen recherchiert und auch die Erfahrungen anderer Kommunen eingeholt, die bereits über ein Rats-TV verfügen. Dabei wurde festgestellt, dass die Ausprägung der Professionalität und die Kosten der Angebote stark variierten. Bislang seien hingegen die Nutzerzahlen sehr gering (0,3 Prozent der Einwohner). Deshalb schlägt die UBV-Fraktion vor, den damaligen Beschluss aufzuheben und auf eine generelle Einführung des Livestreamings zu verzichten. Ausnahmefälle wie beispielsweise eine pandemische Lage sollten jedoch zugelassen werden. Sie schlagen vor, dass die Kreisverwaltung eine einheitliche Lösung für alle Kommunen im Kreis ausarbeiten solle.

27.000 Euro für sechs gestreamte Ratssitzungen

Um solche digitale Sitzungen durchführen zu kommen, sei es erforderlich, technische Voraussetzungen gemäß der Gemeindeordnung NRW zu erfüllen. Hierbei sehe der Gesetzgeber die Verwendung zertifizierter Videosysteme vor. Ein solches System aber gebe es laut UBV derzeit auf dem Markt nicht. Kosten von 27.000 Euro für die Übertragung von nur sechs Ratssitzungen wären vonnöten, hat die UBV ausgerechnet und für zu teuer befunden.

Die Einführung der Liveübertragung und Aufzeichnung von Rats- und Ausschusssitzungen seien deshalb eher fraglich, so die UBV. Zudem müssten diese Liveübertragungen konzeptionell aufgearbeitet und gestaltet werden. Auch eine Umorganisation der Sitzungen wäre erforderlich, es sei daher aber dennoch sinnvoll, die Möglichkeit des Live-Streams in die Planungen zur Sanierung des Ratssaales mit einzubeziehen, um spätere Kosten zu vermeiden.