Dinslaken. Die Debatte um eine Geschwindigkeitsbegrenzung an der Hünxer Straße geht weiter. UBV fordert 40 km/h, die SPD 30 km/h. Doch wer ist zuständig?
Noch stärker als die UBV möchte die SPD auf die Bremse treten: Auf der Hünxer Straße in Dinslaken-Lohberg soll zwischen dem Kreisverkehr an der Feuerwehrwache Allee und dem Ortsausgang zur Gemeinde Hünxe testweise eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gelten. Die UBV hatte in einem Schreiben vom 21. Juni um die Prüfung gebeten, ob auf der Hauptverkehrsachse die Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h begrenzt werden könnte. Nun legt die SPD-Fraktion einen eigenen Antrag vor.
Neben der testweisen Reduzierung, die für einen Zeitraum von zwei Monaten gelten soll, wird die Verwaltung damit beauftragt, die Auswirkungen der Geschwindigkeitsbegrenzung auf die Verkehrssituation zu erfassen und auszuwerten. Die Ergebnisse sollen dem Rat zur Entscheidung über eine dauerhafte Änderung der Höchstgeschwindigkeit vorgelegt werden.
SPD hofft, das Hünxer Straße für Fußgänger sicherer wird
In der Begründung heißt es, dass die SPD-Fraktion die Initiative der UBV grundsätzlich begrüße, sie erachtet aber eine stärkere Begrenzung für notwendig. Das hohe Verkehrsaufkommen auf der Hünxer Straße werde man zwar mit Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht reduzieren können, aber die Überquerung der Hünxer Straße könnte über eine Absenkung der Höchstgeschwindigkeit einfacher und sicherer werden.
Für Fußgängerinnen und Fußgänger, die beim Überqueren der Straße die Geschwindigkeit herannahender Fahrzeuge abschätzen müssen, sollte eine Reduzierung auf 30 km/h, statt der von der UBV beantragten 40 km/h, einen deutlich spürbaren Unterschied ausmachen. Darüber hinaus sollte eine gemeinsame Prüfung mit Straßen.NRW, wie von der UBV beantragt, nicht notwendig sein.
Stadt Dinslaken könnte maximale Höchstgeschwindigkeit festlegen
Aus der Antwort des Verkehrsministeriums NRW auf eine Kleine Anfrage der SPD-Landtagsabgeordneten Stefan Zimkeit und Frederick Cordes geht hervor, dass Straßen.NRW nur hinsichtlich bautechnischer Veränderungen an der Landesstraße L1/Hünxer Straße zuständig sei. Die Einrichtung von Geschwindigkeitsbeschränkungen hingegen liege bei der Stadt Dinslaken.
Da Straßen.NRW in der Vergangenheit wenig Interesse an einer Änderung des Ist-Zustandes erkennen ließ, hält die SPD-Fraktion eine gemeinsame Prüfung mit der Behörde für nicht zielführend. „Wir glauben daher, dass die Stadt Dinslaken ihre Entscheidungskompetenzen hinsichtlich der Geschwindigkeitsregelungen selbstbewusst ausüben sollte“, heißt es im Antrag der SPD.