Dinslaken. Die Lage der Tagesmütter in Dinslaken spitzt sich zu. Einige würden auf mehrere tausend Euro von der Stadt warten. Wie die Stadt das begründet.

Der Hilferuf der Dinslakener Tagesmütter war schon im Mai nicht zu überhören. Wenn die Stadt Dinslaken nicht die Rahmenbedingungen für die Tagespflege ändere, müssten mehrere Tagespflegestellen schließen. Mehrere Tagesmütter waren bereits da am Ende ihrer Kräfte. Nun sind sie auch noch am Ende ihres Geldes: Denn die Stadt Dinslaken habe teilweise Gelder aus zwei Monaten noch nicht überwiesen. Grund: Personalmangel innerhalb der Stadtverwaltung.

Bei einigen Tagespflegestellen stünden die Betreuungspauschalen für die Kinder und/oder Mietzuschüsse und Betriebskosten aus. Auch würden die zum Start in das neue Kitajahr Anfang August notwendigen Bewilligungen fehlen. Somit würden nicht nur die Tagespflegepersonen kein Geld bekommen – auch die Eltern hätten keinen Bescheid, was sie zahlen müssten.

Tagesmütter haben sich Geld leihen müssen

Tagesmütter in Dinslaken bekommen pro Stunde und Kind mindestens 5,64 Euro, hinzu kommen eventuelle Zahlungen für Randzeiten, Betriebskostenzuschüsse bis zu 300 Euro bei Kleintagespflegen beziehungsweise 65 Euro pro Kind und Monat bei Großtagespflegen sowie Mietzuschüsse von bis zu 7,63 Euro pro Quadratmeter. Die ausstehenden Zahlungen hätten sich teilweise auf mehrere tausend Euro Euro summiert. Ein Teil sei mitunter schon gezahlt – aber nicht bei allen Betroffenen

Manche Tagesmutter hätte sich extern Geld leihen müssen, um den Lebensunterhalt und die Tagespflege zu finanzieren, erklärt eine der Betroffenen, die sich an die NRZ gewandt hat. Ihren Namen wollen die Tagesmütter nicht in die Zeitung lesen – aus Angst vor Repressalien. Die städtischen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter hätten entsprechende Nachfragen der Tagesmütter mitunter „persönlich genommen“ und unwirsch reagiert. Und „wir müssen ja auch künftig mit der Stadt zusammenarbeiten.“

„Hätten mehr Wertschätzung erwartet“

Abgesehen von den finanziellen Ausfällen ärgern sich die Tagesmütter über den Umgang mit ihnen. „Wir hätten etwas mehr Wertschätzung erwartet“, heißt es. Dazu gehöre etwa, früh genug Bescheid zu geben, wenn die Bezahlung nicht überwiesen werde.

Auch die Problematik aus Mai ist noch nicht abschließend geklärt. Die Stadt Dinslaken hat offenbar seit Jahren Regelungen des Kinderbildungsgesetzes nicht umgesetzt. Laut Kibiz – und auch laut den Richtlinien zur Kindertagespflege in Dinslaken festgehalten – soll die Kommune für Ausfallzeiten der Kindertagespflegeperson eine Vertretung zur Verfügung stellen. Tatsächlich würde die Kommune aber erwarten, dass die Kindertagespflegeperson die Vertretung selbst organisiert.

Tagesmütter dürfen nur 20 Tage fehlen - egal ob wegen Krankheit oder Urlaub

Zudem ist in den Richtlinien zur Kindertagespflege festgehalten, dass Tagesmütter nur bis zu 20 Tage im Jahr fehlen dürfen – egal ob der Ausfall urlaubs- oder krankheitsbedingt ist. Fehlzeiten darüber hinaus werden von der Bezahlung abgezogen. Das stehe nicht nur im krassen Gegensatz zu anderen Kommunen, in denen bis zu 60 Tage Ausfall (30 Urlaub, 30 Krankheit) gewährt werden sondern widerspreche auch der UN-Menschenrechtskonvention, nach der jeder Mensch „das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub“, habe, so die Tagesmütter.

Die Gespräche zur Änderung der Richtlinien laufen noch – die Ergebnisse sollen im Jugendhilfeausschuss am Mittwoch, 6. September (17 Uhr, Kathrin-Türks-Halle), vorgestellt werden. Die Tagesmütter hoffen, bis dahin auch die ausstehenden Zahlungen zu erhalten.