Voerde. Durch die Schließung des Bahnübergangs Schwanenstraße verlagern sich die Verkehrsströme. Was die Stadt Voerde für die Einmündung zur B8 fordert.
Durch die ersatzlose Schließung des Bahnübergangs Schwanenstraße am Freitag, 25. August, 21 Uhr, befürchtet die Kommune auch städtebauliche Einschränkungen beziehungsweise negative Folgen für die städtebauliche Entwicklung. Das Gebiet „von Voerde ist im weitesten Sinn durch die Betuwe-Linie in Gänze durchschnitten. Dies bedeutet, dass auch schon die Schließung eines Bahnübergangs von elementarer Bedeutung ist, um von den östlich gelegenen Stadtteilen in den westlichen Teil des Stadtgebietes und umgekehrt zu gelangen“, so Stadtpressesprecherin Miriam Lütjann. Die kurzen Wege zwischen den unmittelbar angrenzenden Siedlungsbereichen würden getrennt, längere Wege entstehen.
Stadt Voerde: Großer Einschnitt für die Stadtgesellschaft
Ein Bahnübergang habe einen kleinräumigen „verbindenden Charakter“ und wenn nun ein verbindendes Element entfalle, sei dies „ein großer Einschnitt“ für die Stadtgesellschaft: „Gewohnte Wege werden gekappt und bedingen somit ein verändertes neues Fahrverhalten. Die Schließung des Bahnübergangs Schwanenstraße verursacht, dass künftig die Kfz-Verkehre entweder über die Rahmstraße oder Steinstraße beziehungsweise Bahnhofstraße fließen müssen. Mit allen bekannten Konsequenzen wie beispielsweise während einer Überflutung der Steinstraße bei Starkregenereignissen und der damit verbundenen Sorgen“, sagt Lütjann.
Da eine Schließung höchstrichterlich entschieden wurde, habe die Stadt sich bereits im Vorfeld der am Freitagabend anstehenden Maßnahme „sehr intensiv und proaktiv“ mit den Auswirkungen auf die Verkehre beschäftigt. Sowohl hausintern als auch mit anderen Behörden seien Gespräche und Vor-Ort-Treffen organisiert worden, um die Folgen zu diskutieren. Schon heute stellt sich die Verkehrssituation an der Einmündung Schwanenstraße/B8 auch aufgrund des in beiden Richtungen befahrenen Radweges, der dort die Fahrbahn kreuzt, als äußerst schwierig dar. Vertreter der Stadt und von Straßen.NRW hätten sich auf Initiative der Kommune hin getroffen, um über die Folgen des bald geschlossenen Bahnübergangs auf diesen Bereich zu sprechen.
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Straßen.NRW als Straßenbaulastträger habe der Stadt aufgetragen, den Nachweis zu erbringen, dass der Bau einer Ampel an der Stelle verkehrsrechtlich notwendig sei. „Aufgrund dessen wurde bereits städtischerseits eine Verkehrserhebung im ,alten’ Zustand (vor Schließung des Bahnübergangs) beauftragt“ und auch repräsentativ vorgenommen. Heißt: nicht in den Schulferien, auch seien in dem Zeitraum keine sonstigen außergewöhnlichen Straßensperrungen oder Umleitungen erfolgt.
Die Erhebung diene quasi als „Referenz“ der Verkehre vor Schließung des Bahnübergangs. Danach soll es eine weitere geben. Ein Vergleich beider Erhebungen werde in der Auswertung dann Daten, Zahlen und Fakten liefern, die die Forderung der Stadt nach einer Ampel im Bereich Schwanenstraße/B8 manifestieren oder Entscheidungsgrundlage für weitere verkehrslenkende Maßnahmen sein könnten.
Die Stadt sieht gerade an dieser Einmündung „mit dem vorhandenen gegenläufigen Radverkehr“ ein „großes Gefahrenpotenzial insbesondere für Radfahrer“. Sie kündigt an, von Beginn der Sperrung des Bahnübergangs an, „die Verkehre sowohl westlich als auch östlich der Bahn sehr genau“ zu beobachten „und, falls es dringenden kommunalen Handlungsbedarf geben sollte, unmittelbar“ zu reagieren.
Die Verkehrserhebungen, deren Auswertung und die städtischen Kontrollen dienten als Grundlage dafür, zu gegebener Zeit über eventuell erforderliche verkehrslenkende Maßnahmen zu diskutieren und diese, falls erforderlich, umzusetzen. Lütjann nennt hier Geschwindigkeitsreduzierungen oder Einbahnstraßenregelungen. Für die gesamte Schwanenstraße wurde nunmehr Tempo 30 angeordnet.