Voerde. Im Anglersee vom ASV Löhnen in Voerde tummeln sich zahlreiche Fische von klein bis groß. Einer von ihnen hing noch keinem Angler am Haken.

  • Der 1. Vorsitzende des Angler-Vereins erzählt vom Fisch, den bisher noch kein Mitglied fangen konnte.
  • Welche Regeln gelten am Anglersee Voerde/Löhnen?
  • Und wie wird gegen Wildangler vorgegangen?

Frische Luft, Ruhe und Natur pur: Angeln entwickelt sich immer mehr zum Trendsport. Auch im Angelsport- und Gewässerschutzverein ASV-Löhnen, An der Deichkuhle 2, in Voerde liegen vermehrt Anträge auf Mitgliedschaften vor. Manfred Glörfeld, der 1. Vorsitzende des Vereins, ist darüber sehr erfreut: „Die Anträge ziehen sich durch alle Altersklassen und Gesellschaftsschichten und wir freuen uns über jeden neuen Antrag – zurzeit haben wir ungefähr 400 Mitglieder.“

Bei dem Anglersee Voerde/Löhnen handelt es sich um ein Privatgewässer, lediglich Vereinsmitglieder dürfen den See beangeln. Doch dafür bietet sich den Anglern in dem See auch ein beeindruckendes Repertoire von Süßwasserfischen. „Hecht, Karpfen, Wels, Forelle, Schleie, Barsch, Zander und Rotauge,...“, zählt Manfred Glörfeld auf und erklärt, dass der Verein für Interessierte auch Schnuppertage anbiete.

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Wer fängt den Wels?

Wie aber ist eine solche Artenvielfalt in einem stehenden Gewässer möglich? Er erklärt, dass es sich bei dem Anglersee um ein ehemaliges Auskiesungsgebiet handelt, das über die letzten drei Jahrzehnte gewachsen ist und in dieser Zeit eine Vielzahl von Fischarten angesiedelt worden ist.

Am schwierigsten zu angeln ist seiner Meinung nach wohl der Wels: „Er ist ungefähr 1,50 Meter groß und diesen Fisch zu fangen ist hier bei uns noch niemandem gelungen“, sagt Manfred Glörfeld. Diese Fische würden sich nicht so oft bei der Jagd nach Nahrung blicken lassen, was den Fangversuch massiv erschwere.

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Angelscheine werden kontrolliert

Die Richtlinien fürs Angeln seien eigentlich ganz einfach, erklärt der 1. Vorsitzende: „Jeder darf angeln, was sein Angelschein hergibt – zusätzlich zu Scheinen für spezielle Festgewässer wie bei uns, gibt es noch Scheine für den Rhein oder Kanalscheine beispielsweise.“

Besonders wichtig sei es, die Schonzeiten der Fischarten zu beachten. In gewissen Zeiträumen dürfen diese dann nämlich nicht beangelt werden, „damit sich die Population von selbst erholen kann.“ Sogenannte Wildangler habe es bei ihnen auch schon gegeben, was leicht zu erkennen sei: „Dann gibt es auf einmal neue Angelstellen. Das Gestrüpp wurde freigeschnitten, aber von uns war’s keiner.“ Dafür laufen nun regelmäßig Angelaufseher um den See, die die Papiere kontrollieren und „bisher haben wir noch keinen erwischt.“

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