Dinslaken. Es ist eine besonders freche Masche: In 16 Fällen soll ein Betrüger teure Autos geklaut haben. Wieso ihm lange Zeit keiner auf die Schliche kam.

Am 17. Januar dieses Jahres gab ein 41-jähriger Niederländer bei einem Autohändler in der Dinslakener Innenstadt vor, sich für einen BMW X4 zu interessieren, für den der Verkäufer knapp 53.000 Euro verlangte. Der angebliche Käufer handelte eine einstündige Probefahrt aus, um das Auto richtig kennen zu lernen. Die Zeit nutzte der Betrüger, um mitsamt dem Wagen zu verschwinden. Wegen Betrug und Unterschlagung in 16 Fällen steht der Mann nun vor dem Landgericht Duisburg.

Offenbar hatte der Angeklagte jene Eigenschaft, die den meisten kriminellen Schwindlern zu eigen ist: Er konnte gut reden und erweckte einen ausgesprochen vertrauenswürdigen Eindruck. So schöpfte nicht nur der Dinslakener Händler keinen Verdacht, dass der Kaufinteressent sich so viel Zeit zum Austesten des sportlichen PS-starken Fahrzeugs ausbat.

Täter entfernte Diebstahlsicherungen

Die mindestens 60 Minuten benötigte er für zwei Dinge: Erstens, um ein gutes Stück weg zu kommen. Und zweitens, um die „Tracker“, die als Diebstahlsicherung den Standort des Fahrzeugs melden, im Fahrzeug zu finden und zu entfernen.

In 15 Fällen soll der Mann mit dieser Masche in Nordrhein-Wstfalen und in Niedersachsen Erfolg gehabt haben. Er entkam mit hochwertigen Fahrzeugen von BMW, Mercedes und VW. Der Gesamtschaden beläuft sich auf rund 720.000 Euro. Er ließ in Xanten, Leer, Bielefeld und Wüpperfürth Autos mitgehen. Und in einer ganzen Reihe weiterer Orte, die man aber erst einmal auf der Landkarte suchen muss. Dabei war er so schlau, an keinem Ort ein zweites Mal eine Tat zu begehen.

41-Jähriger legte Geständnis ab

Bereits zu Beginn des Prozesses gab der 41-Jährige die Taten zu. Ihm droht nun neben einer langen Haftstrafe auch der „Wertersatzverfall“, sprich die Rückzahlung von 720.000 Euro. Der 39-jährige Landsmann, der neben ihm auf der Anklagebank sitzt, soll nur an zwei der Taten beteiligt gewesen sein. Aber er beteuert, nichts mit den kriminellen Aktivitäten des Mitangeklagten zu tun zu haben.

Eigentlich war die Beweisaufnahme bereits am zweiten Verhandlungstag abgeschlossen. Doch die Kammer sah überraschend noch weiteren Aufklärungsbedarf. Bis zu einem Urteil wird nun noch mindestens ein weiterer Sitzungstag benötigt.