Dinslaken. Erstmals mussten Dinslakener Schulen Kinder für die Ganztagsbetreuung abweisen. Wie soll der Rechtsanspruch bis 2026 umgesetzt werden?

In Dinslaken fehlen erstmals Plätze für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen. Das Thema, so bestätigte die Stadtverwaltung im Juni im Schulausschuss, sei bekannt. Auch Schulleiter sprachen das Problem an. Wie viele Plätze fehlen oder ob mittlerweile eine Lösung gefunden wurde, dazu gibt es auch auf NRZ-Anfrage eineinhalb Wochen vor Schulstart keine Angaben. Auch die FDP will Genaueres wissen.

Vom Jahr 2026 an besteht ein Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz. Auch mit Verweis darauf stellt die FDP eine Reihe Fragen. Wie viele Plätze aktuell an welcher Grundschule zur Verfügung stehen und welche Träger wo den Offenen Ganztag durchführen, wollen die Liberalen wissen. Außerdem: Wie viele Anträge in den vergangenen drei Jahren (2021, 2022 und für das laufende Jahr 2023) pro Grundschule abgelehnt werden mussten und wie sich die Bedarfe voraussichtlich in den nächsten Jahren 2024, 2025 und 2026 entwickeln. Das sei aufgrund der derzeitigen Tagesstättenplätze „durchaus ausrechnen“, so die FDP. Die Fraktion möchte außerdem erfahren, „welches Konzept die Stadt Dinslaken derzeit erarbeitet hat, um den gesetzlichen Anspruch ab 2026 zu erfüllen, dies sowohl kapazitativ als auch räumlich.“

Das beantragt die FDP

Die FDP hat beantragt, dass die Stadtverwaltung die Fragen im nächsten Schulausschuss am 4. September beantwortet und darüber hinaus den Schulausschuss und den Jugendhilfeausschuss ab sofort einmal jährlich, im dritten Quartal, über die OGS-Plätze und Bedarfe sowie eventuelle Ablehnungen zu informiert.

„Uns ist aus zahlreichen persönlichen Erfahrungen bewusst, dass die Plätze im OGS an den Grundschulen bereits seit einigen Jahren knapp sind, und Eltern teilweise erst in der ersten Schulwoche eine festen Vertrag mit dem Träger über einen OGS-Platz erhalten haben“, so die FDP. Auch wenn die „Hängepartie“ immer „nervenaufreibend“ gewesen sei - „denn schließlich möchte niemand wegen der Einschulung eines Kindes seinen Job kündigen müssen um die Kinderbetreuung, die man im Kindergartenalter unproblematisch bekommt in Dinslaken, wieder selbst übernehmen zu müssen.“

Denn durch den bestehenden gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz würden eben viele Eltern wieder einer Berufstätigkeit nachgehen, sobald die Kinder im Kindergarten sind – „und natürlich erwarten diese Eltern - völlig zu Recht - dass die Kinderbetreuung auch in der Grundschulzeit weiterhin gewährleistet ist“, so die FDP.

In den vergangenen Jahren habe sich die Platzvergabe an berufstätige Eltern „wenn auch teilweise zeitlich sehr knapp immer irgendwie „zurechtgeruckelt“. In diesem Jahr aber - also im Einschulungsjahr 2023 - zeige sich nun aber erstmals ein erhöhter Bedarf an OGS Plätzen und damit leider auch ein Kapazitätsproblem. „Viele Eltern haben derzeit keine mündliche Zusage, zum Schuljahresbeginn doch noch einen schriftlich bestätigten Platz zu erhalten.“ Diese Situation sei „nicht hinnehmbar.“

„Daher möchten wir einmal aufgeschlüsselt bekommen, wie sich die Situation in den Jahren 2021 bis 2023 dargestellt hat.“ Diese rückwirkende Betrachtung sei wichtig, „damit die Zukunft prognostiziert werden kann.“ Darüber hinaus könne die Stadtverwaltung anhand der derzeitigen Plätze im Kindergarten und insbesondere in der Tagesstätte der Bedarf bis 2026 prognostiziert werden – wer in der Kita Betreuungszeiten zwischen 35 und 45 Stunden buche, sei wohl berufstätig und benötige perspektivisch auch einen OGS-Platz, so die FDP.