Dinslaken. Nach viertägiger Verhandlung endete der Prozess gegen einen Dinslakener (48). In seiner Druckerei schoss er auf drei Angreifer und tötete einen.

Als drei maskierte Männer am 12. Dezember 2022 in seine Druckerei an der Hünxer Straße stürmten und einer sofort mit Pfefferspray sprühte, zog der 48-jährige Inhaber des Geschäfts eine Pistole. Ein 36-Jähriger starb. War es Notwehr oder nicht? Diese Frage beantwortete die 5. Große Strafkammer des Landgerichts nach vier Verhandlungstagen zu Gunsten des Angeklagten.

So eindeutig war der Fall zunächst nicht erschienen. Zwar war der 48-Jährige bereits im Januar 2022 angeschossen worden. Seinen Angaben nach, weil er sich mit einem Mitglied der Hells Angels angelegt und sich dessen tödliche Rache zugezogen hatte. Auch der Angeklagte hatte der Rocker-Gruppierung kurzzeitig angehört.

Kammer sah keine Beweise dafür, dass es keine Notwehr war

Aus Angst hatte sich der 48-Jährige bewaffnet. Den Angriff in seinem Laden ordnete er blitzartig der gleichen Ursache zu wie die Verwundung, die er elf Monate zuvor erlitten hatte. Der Angeklagte war überzeugt: Die Angreifer wollten ihn letztlich töten. Und so schoss er, obwohl er aufgrund des Pfeffersprays nicht mehr alles klar erkennen konnte.

Was die Sache kompliziert machte: Der tödliche Schuss hatte den 36-Jährigen in den Rücken getroffen. Das sprach natürlich dafür, dass der Getötete sich bereits zur Flucht gewandt hatte. Doch die Kammer konnte am Ende nicht ausschließen, dass die anderen beiden Angreifer das noch nicht getan hatten, als der Drucker in schneller Folge vier Schüsse abgab, und der Angriff auf ihn somit noch nicht beendet war. Damit war es Notwehr. Und damit war der Angeklagte freizusprechen.

Die beiden überlebenden Angreifer wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt

Übrigens auch für den ihm zur Last gelegten Waffengesetzverstoß. Denn die Staatsanwaltschaft hatte den Vorwurf des unerlaubten Führens einer Schusswaffe nur auf den Zeitpunkt der Tat beschränkt. Und bei einem Freispruch wegen Notwehr sei laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch dieses Delikt nicht mehr zu verurteilen, erklärte das Landgericht. Bestraft werden hätte der 48-Jährige allenfalls dafür, dass er die Waffe natürlich auch schon vorher in seiner Jacke trug. Das aber war nicht Gegenstand der Anklage gewesen.

Die beiden Mitangeklagten, die beiden 24 und 27 Jahre alten Überlebenden der Attacke auf den Drucker, hatten die Tat gestanden. Sie gaben auch zu, dass bei dem Überfall Pfefferspray gesprüht werden sollte. Angaben zu den Hintergründen des Angriffs und dem Motiv der Tat machten sie nicht. Die beiden bislang nicht vorbestraften Männer wurden wegen gefährlicher Körperverletzung zu jeweils 16 Monaten Haft verurteilt, deren Vollstreckung auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.