Voerde. In Götterswickerhamm sollte im Zuge einer Hofverlagerung zwei weitere neue Einfamilienhäuser entstehen. Darum lehnte die Politik die Pläne ab.

Die Verlagerung eines Landwirtschaftsbetriebes in Götterswickerhamm beschäftigte nach mehr als drei Jahren erneut die Politik in Voerde. Der Betrieb soll vom derzeitigen Standort am Unteren Hilding wegen Platzmangels und besseren Möglichkeiten zur Bewirtschaftung an den nördlicher liegenden Wardeweg verlagert werden. Die Einwilligungen der Landwirtschaftskammer und vom Kreis Wesel zur Verlagerung des Hofes an den neuen Standort liegen vor, ein Bauantrag wurde noch nicht gestellt. Im Stadtentwicklungsausschuss wurde über diese bereits im Oktober 2019 beschlossene Hofverlagerung erneut diskutiert, da der Geltungsbereich um etwa 4500 Quadratmeter erweitert werden sollte.

„Der Eigentümer möchte auf den Flächen der aufzugebenen Hofstelle sowohl eine neue Wohnbebauung als auch den seit Jahren auf dem Hof betriebenen Pflegedienst und eine soziale Einrichtung planen. Inzwischen ist eine soziale Einrichtung, wie z.B. betreutes Wohnen, statt eines zunächst angedachten Hospizes vorgesehen“, erklärt die Stadtverwaltung.

Erweiterung würde Baugrundstücke für zwei Einfamilienhäuser bringen

In Abstimmung mit dem Hofeigentümer wurde im März 2022 das Planungsbüro bms Stadtplanung aus Mülheim an der Ruhr beauftragt. Im fortgeschrittenen Planungsprozess ergaben sich zwei weitere Bauwünsche für das dem Hofgrundstück westlich benachbarte Weideland mit Obstbäumen. „Über eine Erweiterung des im Oktober 2019 beschlossenen Geltungsbereichs könnten zwei weitere Baumöglichkeiten, zurückliegend zum Oberen Hilding, geschaffen werden und gleichzeitig der das Ortsbild prägende Grünbereich größtenteils als zu erhaltende und zu ergänzende Obstwiese, langfristig gesichert werden“, heißt es in der Drucksache.

So sei eine behutsame städtebauliche Entwicklung möglich, die die charakteristischen Leitbilder von Götterswickerhamm berücksichtigt – wie dem Erhalt des Dorfbildes und der dörflichen Atmosphäre, die Wiederherstellung und Ergänzung von Pflanzstrukturen sowie eine behutsame Innenentwicklung mit aufgelockertem Charakter und Grünvernetzung. Insgesamt würde durch den Beschluss eine 3900 Quadratmeter große Erweiterungsfläche am Oberen Hilding sowie weitere 625 Quadratmeter am Unteren Hilding entstehen. Am Oberen Hilding sind in der Planung zwei Einfamilienhäuser auf der Fläche angedacht.

Anwohner sträubt sich gegen die Idee

„Über Ergänzungen der Obstbaumpflanzungen und ein Zufahrtsverbot entlang des Oberen Hilding wird die bisher als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzte Obstwiese aufgewertet und als solche festgesetzt und erhalten“, betont die Verwaltung. Anwohner Michael Rockhoff, der mit seiner Frau und seinem Sohn dem Ausschuss beiwohnte, nutzte die Einwohnerfragestunde, um Bedenken an dem Vorhaben zu äußern.

3900 Quadratmeter seien eine sehr große Fläche und er könne die Planung von zwei Wohnhäusern an der Stelle nicht nachvollziehen, da die dortigen Grünflächen geschützt werden sollen. Außerdem, meinte Rockhoff, könne man über neue Bebauungs- oder Flächennutzungspläne für weitere Teile von Götterswickerhamm nachdenken, wenn man dieses Thema schon angehe.

Es gehe nicht darum, ob der Hof verlagert wird oder nicht - das sei längst beschlossen - sondern zu klären, ob der Geltungsbereich des beschlossenen Bebauungsplanes erweitert werde, erläuterte Manfred Müser, Fachbereichsleiter für Stadtentwicklung und Baurecht.

Fraktionen lehnen die Planung ab

Ingo Hülser, Vorsitzender der CDU-Fraktion, sagte: „Wir halten an der ursprünglichen Konzeption der Hofverlagerung fest. Ungewöhnlich finden wir, dass im laufenden Verfahren eine geänderte Planung vorgelegt wird. Am Ende wissen wir nicht, ob die Hofverlagerung genehmigungstechnisch funktioniert. Wir müssen darüber nachdenken, ob die Idee der Hofverlagerung in Verbindung mit einer partiellen Erweiterung von Wohnbaugrundstücken gut ist und konfliktfrei funktionieren wird.“

Letztendlich wurde die Erweiterung des Geltungsbereichs von den Ausschussmitgliedern bei fünf Enthaltungen und zehn Gegenstimmen abgelehnt. Der Stadtrat, der in der Sache das letzte Wort hatte, lehnte das Vorhaben – angesichts der Abstimmungen in den vorherigen Gremien erwartungsgemäß – ebenfalls ab: einstimmig, bei vier Enthaltungen.

>>>Die Planung für das frei werdende Grundstück

Der 2019 diskutierte und beschlossene Plan zur Hofverlagerung hatte eine neue Bebauung nur auf der aktuell genutzten Fläche des Landwirtschaftsbetriebes an der Straße Unterer Hilding vorgesehen.

Die frei werdenden Flächen sollten für die Altenpflege und eventuell ein Hospiz genutzt werden. Zusätzlich sollten hier altengerechte Wohnbebauung entstehen.

Die Fläche des Hofbetriebs, der nur etwa 200 Meter weit entfernt einen neuen Standort bekommen soll, ist gut 9250 m² groß, so dass genügend Platz wäre, um hier neue Projekte zu realisieren.