Dinslaken/Hünxe. Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat das Raumordnungsverfahren für die Wasserstoffleitung abgeschlossen. Nun kommt das Planfeststellungsverfahren.

Die erste Hürde auf dem Weg zu einer Wasserstoffleitung von Dorsten nach Duisburg-Hamborn ist genommen. Das Raumordnungsverfahren ist, wie der Regionalverband Ruhr (RVR) mitteilt, abgeschlossen. Die Planungsbehörde hat sich für den von Open Grid Europe (OGE) favorisierten Korridor entschieden. Damit ist aber noch nicht der genaue Trassenverlauf festgelegt. Der muss nun gefunden werden.

Ein zentraler Baustein

Der RVR kommt zu dem Schluss, dass der Korridorverlauf mit den Erfordernissen der Raumplanung vereinbar, mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt und insofern raumverträglich sei. Wie bereits berichtet, ist die geplante 42 Kilometer lange Wasserstoffleitung ein zentraler Baustein für die Realisierung einer klimaneutralen Industrieproduktion im Ruhrgebiet. Das Stahlwerk von Thyssenkrupp in Duisburg-Hamborn steht bereits als Abnehmer des Wasserstoffs fest. Das Unternehmen will ab 2026 „grünen Stahl“ produzieren.

Möglich ist aber auch, dass der in Voerde-Möllen von RWE geplante Energiestandort an die Leitung angeschlossen wird. In einem nun folgenden Planfeststellungsverfahren wird der 600 Meter breite Korridor genauer unter die Lupe genommen und genau festgelegt, wo die Rohre verlegt werden. Hierfür ist nicht mehr der RVR, sondern die Bezirksregierung zuständig.

Der Korridor, der an der Station Hamborn endet, wurde von Open Grid Europe favorisiert. In diesem Korridor wird nun im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens die Trasse für die Wasserstofleitung festgelegt.
Der Korridor, der an der Station Hamborn endet, wurde von Open Grid Europe favorisiert. In diesem Korridor wird nun im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens die Trasse für die Wasserstofleitung festgelegt. © FUNKE Foto Services | Michael Dahlke

Der 600 Meter breite bevorzugte Antragskorridor, innerhalb dessen die Trasse verlaufen soll, führt von Dorsten über Schermbeck und trifft in etwa am Bruchmühlenweg auf Hünxer Gebiet. Von dort geht es Richtung Munitionsdepot ein Stück entlang des Langer Wegs bis zur Stadtgrenze Dinslaken. Von dort geht es über die Sträterei Richtung Sterkrade-Nord. Unterhalb der Brinkstraße kreuzt der Korridor die A3 und verläuft parallel zur Brinkstraße unterhalb der Hühnerheide weiter Richtung Barmingholten und von dort nach Duisburg-Walsum, wo sich im Bereich der Ackerstraße eine Anschlussstelle finden wird.

Alternativen wurden geprüft

Im Rahmen des Verfahrens wurden auch Alternativen vorgeschlagen. So wurde vorgeschlagen, die Wasserstoffleitung in Dinslaken mit der Brinkstraße (B 8) zu bündeln. Diese Alternative dränge sich bei näherer Betrachtung der Festlegungen für diesen Bereich im Gebietsentwicklungsplan 99 und im Regionalplan Ruhr (Entwurf) ebenfalls nicht auf, lautet die Beurteilung.

Die Wasserstoffleitung würde auf der Nordseite der B 8 durch das Gewerbegebiet Dinslaken-Süd sowie durch Siedlungsbereiche von Dinslaken-Hiesfeld verlaufen. Dabei handelt es sich um dicht bebaute Siedlungs- und Gewerbestrukturen. Auch die Südseite der B8 komme nicht in Betracht. Bei der Fläche handelt es sich um den Standort „Barmingholten“ und diese steht weiterhin im Entwurf des Regionalplans Ruhr: als Fläche für die zweckgebundene Nutzung als „Regionaler Kooperationsstandort“.

Beurteilung und Begründung

Über das Ergenis des Raumordnungsverfahrens informiert die Stadt Dinslaken in einem am 9. Januar veröffentlichten Amtsblatt.

Zudem kann die Beurteilung auf der Internetseite des Regionalverbandes Ruhr unter https://www.rvr.ruhr/themen/staatliche-regionalplanung/raumordnungsverfahren/ eingesehen werden. Auch im Technischen Rathaus der Stadt Dinslaken, Stabsstelle Stadtentwicklung, Hünxer Straße 81, Zimmer 154, ist eine Einsicht möglich.