Dinslaken. Der Bebauungsplan 342 gilt für drei Gebäude, aber nur das Haus des Handwerks soll einem Neubau weichen. Unterlagen liegen zurzeit öffentlich aus.

Die drei Häuser an der Friedrich-Ebert-Straße sind durch ein durchgehendes Erdgeschoss verbunden. Mehr verbindet sie aber nicht. Das eine, das Haus des Handwerks, steht seit längerem leer. Auf die zwei weiteren Häuser trifft es nicht zu. Dort befinden sich Wohnungen, die vermietet sind. Doch der Bebauungsplan 342 soll für alle drei Häuser gelten. Zurzeit liegen die Unterlagen dazu öffentlich aus.

Auf Anfrage der NRZ bestätigt Stadtsprecher Marcel Sturm, dass der Bebauungsplan für die drei zusammenhängenden Gebäude (Friedrich-Ebert-Straße 90 bis 96) aufgestellt werden soll. Aber nur das Haus des Handwerks soll einem Neubau weichen. „Der Plan muss aufgestellt werden, da der Investor für das Haus des Handwerks, Haus-Nummer 90, ein neues Gebäude realisieren möchte, was im bestehenden Bebauungsplan nicht errichtet werden kann“, fügt Sturm hinzu. Dazu müsse das bestehende Gebäude abgerissen werden. Der Abriss nur eines von mehreren aneinander gebauten Gebäuden sei technisch möglich.

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Der Bebauungsplan werde für die gesamte Gebäude-Reihe aufgestellt, da es die letzten Gebäude im alten sogenannten Durchführungsplan 1 sind. Dieser Plan basiere auf einer alten Rechtsgrundlage, die heute keine Anwendung mehr findet. Auf Basis dieses alten Planes würden sich gewisse städtebauliche Ziele nicht mehr durchsetzen lassen. Dies betrifft zum Beispiel Bestimmungen zu Wettbüros oder gewerblich betriebenen sexuellen Dienstleistungen. „Durch die Entwicklung eines sogenannten Urbanen Gebietes an dieser Stelle wird das Wohnen dort gestärkt“, erklärt der Stadtsprecher.

Unterlagen liegen öffentlich aus

Noch bis zum 3. Februar stehen der Bebauungsplanung Nr. 342 sowie weitere Unterlagen auf der Homepage der Stadt Dinslaken unter dem folgenden Link zur Verfügung: www.dinslaken.de/aktuelleplanungen. Eingesehen werden können die Unterlagen dann auch im ersten Obergeschoss des Technischen Rathauses, Stabsstelle Stadtentwicklung, Hünxer Straße 81, jeweils montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und montags bis donnerstags von 14 bis 16 Uhr. Stellungnahmen können per E-Mail an bauleitplanung@dinslaken.de gesendet werden oder schriftlich an: Stadt Dinslaken Stabsstelle III.4.1, Hünxer Straße 81, 46537 Dinslaken.

Ein Investor will an der Stelle Raum für Wohnen und das Bürgerbüro schaffen. Dafür soll das seit Jahren leerstehende Gebäude durch einen viergeschossigen Neubau ersetzt werden.