Voerde/Hünxe. In zweiter Instanz musste sich das Gericht mit einem Vorfall aus dem Sommer 2021 beschäftigen. Angeklagter beteuerte zunächst seine Unschuld.

Unerfreulich verlief für zwei junge Frauen im Frühsommer 2021, genau am 18. Juni, der Besuch des Tenderingsees zwischen Voerde und Hünxe ab. In einer kleinen Bucht des Seeufers war außer ihnen nur noch ein Mann. Der war nackt. Und er spielte an sich herum und sah die beiden Zeuginnen, von denen eine erst 14 Jahre alt war, dabei unverwandt an. In zweiter Instanz musste sich nun das Landgericht Duisburg mit der exhibitionistischen Handlung eines 44-jährigen Geschäftsmannes aus Rheinberg beschäftigen.

Die beiden Zeuginnen hatten erschreckt das Weite gesucht. Im nahe gelegenen Strandbad informierten sie daraufhin einen Security-Mitarbeiter über das gerade Erlebte. Der erwischte den Täter noch in der Badebucht. Ein weiterer Angehöriger des privaten Sicherheitsdienstes kam hinzu. Mit vereinten Kräften konnten sie den 44-Jährigen, der zu flüchten versuchte, überwältigen. Der Angeklagte hatte sich unter anderem mit einem Biss in den Oberarm eines Zeugen verzweifelt gewehrt.

Angeklagter beteuerte zunächst seine Unschuld

Das Amtsgericht Dinslaken hatte den Familienvater aus Rheinberg im Mai dieses Jahres zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt: 7000 Euro (140 Tagessätze zu je 50 Euro) sollte er an die Staatskasse zahlen. Der Angeklagte legte allerdings Rechtsmittel ein und beteuerte vor der Berufungskammer erneut seine Unschuld.

Er habe in der kleinen, von Büschen umstandenen Badebucht niemanden sonst gesehen. „Ich bin davon ausgegangen, dass ich allein bin.“ Da er spontan auf die Idee gekommen war, sich an einem heißen Sommertag an dem See zu erfrischen, habe er keine Badehose angehabt. Möglicherweise habe eine Erkrankung fälschlicherweise den Eindruck erweckt, dass er sexuell erregt gewesen sei. „Es handelt sich um eine Verengung einer Vene, die den Rückfluss von Blut verhindert“, erläuterte der 44-Jährige.

44-Jähriger beschränkte Berufung auf das Strafmaß

Vielleicht hätte die Berufungskammer das Attest eines Urologen in diesem Zusammenhang für bedeutsam gehalten, falls es aus der Zeit vor der vorgeworfenen Tat gestammt hätte. Doch der Angeklagte, seines Zeichens Privatpatient, hatte sich offenbar erst im Oktober 2021 zum Arzt bemüht, um die Diagnose stellen zu lassen. Nach einer kurzen Zwischenberatung riet der Vorsitzende dem Angeklagten, die Berufung auf das Strafmaß zu beschränken.

Der 44-Jährige zog die Notbremse und tat, was man ihm geraten hatte, womit er indirekt die Tat eingestand. Seinem Verteidiger gelang es vergleichsweise mühelos, Staatsanwältin und Gericht davon zu überzeugen, dass der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte auch durch eine geringere Strafe beeindruckt werden könne. Vor allem plädierte er dafür, die Grenze von 90 Tagessätzen, unter der eine solche Verurteilung im polizeilichen Führungszeugnis nicht auftaucht, nicht zu überschreiten. Die Kammer hielt am Ende 85 Tagessätze zu je 50 Euro für ausreichend.