Dinslaken. Anträge von „Freier evangelischer Baptistengemeinde“ und „Christlichem Schul- und Kitaverein“ wurden anerkannt – vorerst befristet auf drei Jahre.

In Dinslaken gibt es mit der Freien Evangelischen Baptistengemeinde und dem Christlichen Schul- und Kitaverein nunmehr zwei neue Träger der freien Jugendhilfe. Deren Anträgen auf Anerkennung stimmten am Dienstag die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses bei jeweils einer Gegenstimme und drei Enthaltungen zu. Der Status gilt zunächst mit einer Befristung auf drei Jahre.

Vor der Abstimmung hatten die Ausschussmitglieder die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter beider christlicher Vereine dazu befragt, wie sie unter anderem zu den Themen Diversität, Sexualerziehung und Brauchtumstage stehen. Tenor der Antworten: Man sei christlich ausgerichtet und lebe und vermittele das in der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen auch, es sei aber jede und jeder willkommen.

Der Verein „Freie evangelische Baptistengemeinde“

Der Verein „Freie evangelische Baptistengemeinde“ wurde 1996 mit dem Zweck der Förderung der Religion gegründet. Die Gemeinde hat eigenen Aussagen zufolge zurzeit 236 Mitglieder und finanziert sich aus Spenden. Sie ist Eigentümerin eines Gemeindezentrums, Drei Eichen 5. „Neben den kirchlich-geistigen Inhalten der allgemeinen Gemeindearbeit wird ein großer Wert auf die Kinder- und Jugendarbeit sowie die Betreuung von Familien und Senioren gelegt“, so der Verein im Antrag. Aktuell gebe es elf Kinder- und Jugendgruppen mit rund 110 Teilnehmenden, die von 16 ehrenamtlich Mitarbeitenden betreut würden.

Diese seien, führt die Verwaltung in der Beschlussvorlage aus, teilweise pädagogisch qualifizierte Personen und teilweise „helfende Personen“ aus anderen Berufsgruppen. Bei letzterer Gruppe sei nicht ersichtlich, ob sie über Fortbildungen oder Schulungen für die ehrenamtliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verfügen. Aus diesem Grund und weil der Verein derzeit noch kein Schutzkonzept entwickelt sowie keine Kooperationsvereinbarung zum Kinderschutz mit der Stadt unterschrieben hat (beides wird erst mit der Anerkennung als Träger erforderlich), hatte die Verwaltung die vorläufige Befristung vorgeschlagen.

Der Verein „Christlicher Schul- und Kitaverein Dinslaken“

Der „Christliche Schul- und Kitaverein Dinslaken“ wurde 2019 mit dem Ziel gegründet, christliche Bildung und Erziehung zu fördern. Er hat zurzeit eigenen Angaben zufolge sieben ehrenamtliche Mitglieder, die ebenfalls Mitglieder der „Freien evangelischen Baptistengemeinde“ sind. Der Verein plant, die Trägerschaft einer dreigruppigen Kita sowie einer einzügigen Grundschule zu übernehmen.

Da die Anerkennung nun erfolgt ist, muss der Verein bei Beantragung einer Kita-Betriebserlaubnis ebenfalls ein Schutzkonzept entwickeln und eine Kooperationsvereinbarung zum Kinderschutz unterschreiben sowie sein eingereichtes „Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt“ auf den Kita-Betrieb erweitern, erklärt die Verwaltung in der Vorlage. Weil er bisher praktisch nicht tätig ist, hatte die Verwaltung auch hier die Befristung vorgeschlagen. „In dieser Zeit könnte der Verein sich auf Antrag beispielsweise bei der Umsetzung einer Großtagespflegestelle erproben, wenn er die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt“, so die Stadt.