Düsseldorf/Dinslaken. Die Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft für einen bereits als IS-Terrorist verurteilten Dinslakener. Nils D. ist wegen Mordes angeklagt.

Der bereits als IS-Terrorist verurteilte Nils D. aus Dinslaken soll wegen Mordes lebenslang hinter Gitter. Zudem forderte der Vertreter der Bundesanwaltschaft am Freitag beim Düsseldorfer Oberlandesgericht die Feststellung der besonderen Schwere seiner Schuld. „Er hat regelmäßig und systematisch gefoltert, das hat die Beweisaufnahme ergeben“, sagte der Anklagevertreter. Dabei sei ein von ihm gefolterter Gefangener zu Tode gekommen.

Unter dem Kampfnamen Abu Ibrahim al-Almani („Ibrahim der Deutsche“) habe der Angeklagte „einen Ruf wie ein Donnerhall unter den Gefangenen besessen“. Diese hätten ihn sogar für einen Henker des IS gehalten. Der 31-Jährige war bereits im März 2016 als IS-Terrorist zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er gehörte der berüchtigten „Lohberger Brigade“ von Salafisten aus dem Zechenviertel Dinslaken-Lohberg an, die sich in Syrien dem sogenannten Islamischen Staat (IS) anschlossen.

Ehemalige Gefangene bezeichneten Dinslakener als Folterknecht

In seinem ersten Prozess hatte sich D. erfolgreich als derjenige präsentiert, der ein berüchtigtes IS-Foltergefängnis lediglich gegen Angriffe von außen bewacht und selbst keine Gräueltaten begangen habe. Dann tauchten mehr und mehr ehemalige Gefangene auf, die aussagten, er sei im Gefängnis als Folterknecht ein- und ausgegangen.

Der IS habe sich durch „kaum vorstellbare Grausamkeit“ hervorgetan. „Menschen wurden auf möglichst abschreckend grausame Weise zu Tode gebracht und die Leichen zur Abschreckung zur Schau gestellt“, sagte der Oberstaatsanwalt. „Dies waren keine Exzesse einzelner Psychopathen, sondern gezielte Strategie: eine Drohung an die gesamte Menschheit.“

Ein Foto aus Syrien zeige den Angeklagten mit der stolzen Miene eines Mannes, „der zu den neuen Herren gehört“. Ein anderes Foto präsentierte den Deutschen mit einem Gefangenen, dem eine Jacke über den Kopf gestülpt war und dem er eine Schusswaffe in den Nacken drückte.

50 Gefangene in einer Zelle

Weil Folter im Islam verboten sei, sei das Foltergefängnis sogar für IS-Mitglieder tabu gewesen. Die Darstellung, er habe sich dort als Zuschauer bewegen können, sei daher völlig abwegig. „Eine solche Gruppe von Folterern kann sich unbeteiligte Zeugen gar nicht leisten“, sagte der Staatsanwalt.

Während der Folter im Gefängnis von Manbidsch sollen die Gefangenen mit gefesselten Händen an die Decke gehängt und mit einem Holzstock am ganzen Körper geschlagen worden sein. Gefangene, die als nächste an der Reihe waren, mussten dabei zusehen. In eine Zelle waren laut Zeugenaussagen bis zu 50 Gefangene gepfercht. (dpa)