Düsseldorf/Dinslaken. Im Prozess gegen Nils D. vor dem Oberlandesgericht hat ein Gutachter ausgesagt. Der Dinslakener soll drei Gefangene zu Tode gefoltert haben.

Der IS-Terrorist und mutmaßliche Mörder Nils D. aus Dinslaken ist nach Ansicht seines Gutachters voll schuldfähig. Es gebe keinen Hinweis auf psychische Erkrankungen oder Störungen, sagte Gutachter Prof. Norbert Leygraf am Freitag im Prozess am Düsseldorfer Oberlandesgericht. Dem 30-jährigen Angeklagten droht lebenslange Haft. Er steht zum zweiten Mal vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht.

Angeklagter besitzt wenig Empathie

Diesmal werden ihm Kriegsverbrechen in Form von Folter und Mord zur Last gelegt, begangen in einem Gefängnis des sogenannten Islamischen Staats (IS) in Syrien. Der Deutsche besitze eine „geringe Leistungsorientierung“ und wenig Empathie. Er sei eher dem Lustprinzip verhaftet und zudem nicht sehr selbstkritisch. Als mutmaßlicher Folterer habe er möglicherweise eine Macht erlebt, die sein Selbstwertgefühl gesteigert habe. Nils D. sehe zwar keine besondere Wiederholungsgefahr, könne sie aber auch nicht ausschließen, wenn der Angeklagte sich erneut der salafistischen Szene anschließen sollte, sagte Leygraf.

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Der ehemalige islamistische Kämpfer der „Lohberger Brigade“ soll weit tiefer in die Gräueltaten des IS verstrickt sein, als bei seinem ersten Prozess bekannt wurde. Dem 30-Jährigen, als IS-Terrorist bereits zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt, wird inzwischen vorgeworfen, 2014 in Syrien drei Gefangene gemeinsam mit Komplizen zu Tode gefoltert zu haben.

Im Oktober 2013 war er über die Türkei nach Syrien gereist und zur Terrormiliz gestoßen. Dort gehörte er nach eigener Aussage acht Monate lang einer Spezialeinheit des IS an, die Abtrünnige aufspüren sollte. Er habe die Folterkammern zwar gesehen, aber selbst nicht gefoltert, hatte er beteuert. Später meldeten sich Zeugen, die aussagten, dass der Mann aus Dinslaken keineswegs nur Festnahmen vorgenommen habe.

Ein Zeuge belastet Nils D.

Im Gefängnis von Manbidsch war er laut Anklage der Bundesanwaltschaft daran beteiligt, Gefangene mit der Foltermethode Balango zu Tode gequält zu haben. Ziel sei gewesen, den Inhaftierten ein Geständnis zu entlocken. Während der Folter sollen die Gefangenen mit gefesselten Händen an die Decke gehangen und mit einem Holzstock geschlagen worden sein. Demnach mussten Gefangene, die als nächstes an der Reihe waren, dabei zusehen.

Ein Zeuge hatte im zweiten Prozess berichtet, der Dinslakener habe unter dem Kampfnamen Abu Ibrahim al-Almani sein Unwesen getrieben. Der 24-jährige Syrer berichtete, selbst in dem Gefängnis gefoltert worden zu sein. Der Deutsche habe zur Begrüßung regelmäßig auf Arabisch gesagt: „Mit dem Tod kommen wir zu Euch.“ (dpa)