Dinslaken. Einige Schulen wollen keine Luftfilter und lieber Ventilatoren. Stadt Dinslaken schlägt deshalb vor, die Schulen selbst entscheiden zu lassen.
Luftfilter oder Ventilatoren in allen Klassenzimmern? Das sollen die Schulleitungen in Dinslaken selbst entscheiden dürfen. Die Stadtverwaltung hat nun vorgeschlagen, den Schulen je „nach Bedarf und Abwägung“ eine Wahlmöglichkeit zwischen der Anschaffung von Luftreinigungsgeräten (LRG) und Abluftventilatoren einzuräumen.
Über diesen Vorschlag beraten am Dienstag, 28. September, die Mitglieder des Hauptausschusses. Die Ratsmitglieder sollen dann bei ihrer nächsten Sitzung am 5. Oktober endgültig darüber entscheiden.
Das ist bislang passiert
Der Rat hatte bei der extra dafür einberufenen Sondersitzung am 24. August nach monatelanger Diskussion bekanntlich entschieden, dass alle Schulen in Dinslaken vollumfänglich mit Luftfiltern ausgestattet und dass in einem ersten Schritt die laut Verwaltung von den Schulen gewünschten 244 Geräte umgehend beschafft werden – vorerst für die Räume, in denen der Aufenthalt von Kindern unter zwölf Jahren erfolgt.
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Kurz darauf meldeten sich jedoch die Leiterinnen und Leiter hiesiger Schulen zu Wort: Gerade die Grundschulleitungen äußerten, dass sie sich bei dem Thema übergangen fühlen und dass sie sich gewünscht hätten, bei der Entscheidung mehr mitgenommen zu werden. Sie kritisierten den Ratsbeschluss und forderten, alternativ die seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Fensterventilationssysteme wählen zu können. Als das Thema in der Sitzung des Schulausschusses am 9. September erneut beraten wurde, plädierte unter anderem CDU-Vertreter Joachim Kurda dafür, den Ratsbeschluss so zu interpretieren, dass „man den Wünschen der einzelnen Schulen entgegen kommen kann“.
Viele Räume sind eigentlich zu klein für LRG
Da der Rat die Verwaltung auch damit beauftragt hat, die Vorgehensweise mit den Schulen abzustimmen, hat die Stadt die Bedarfe an den insgesamt 17 Schulen abgefragt. Demnach wurde der Wunsch nach Beschaffung von insgesamt 152 LRG gemeldet, so die Verwaltung. Sie weist allerdings darauf hin, dass die Rückmeldungen von sechs Grundschulen (Bruch-, Dorf-, Garten-, Klaraschule, GGS am Weyer, GGS Lohberg) noch fehlen. Und darauf, „dass die Rückmeldungen zu einem Zeitpunkt erfolgten, zu dem eine mögliche Alternative in Form der Abluftventilationssysteme aufgrund der aktuellen Beschlusslage nicht zur Diskussion stand“. Es sei daher „durchaus denkbar, dass sich die Zahl der gewünschten LRG reduzieren könnte, wenn eine Wahlmöglichkeit eröffnet wird“.
Im Rahmen von Begehungen an den Schule sei auch deutlich geworden, dass in vielen sehr kleinen Klassenräumen aufgrund der Größe der LRG kein geeigneter Standort – insbesondere im Grundschulbereich – gefunden werden kann. „Bei strikter Umsetzung des Ratsbeschlusses würde dies zu Lasten des Unterrichtes gehen“, erklärt die Verwaltung.
Großer Zuspruch für Abluftventilatorensystem nach Exkursion
Sie hat auf Wunsch der Schulen bekanntlich am 14. September auch eine Exkursion nach Legden mit Schulvertretern unternommen und sich dort an einer Schule das Abluftventilatorensystem vorstellen und im Betrieb vorführen lassen. „Insgesamt bleibt festzuhalten, dass das Abluftventilatorensystem durchaus überzeugend ist und bei den Beteiligten großen Zuspruch fand“, so die Stadt in der Vorlage. „Die Schulen wollen dazu noch Rückmeldungen geben. Es ist zu erwarten, dass ein Teil der Schulen den Einsatz des Abluftventilatorensystems befürwortet. Inzwischen sind bei der Verwaltung auch einige Schreiben der Schulen eingegangen, die sich vorrangig für das Abluftventilatorensystem aussprechen.“
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Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion im Schulbereich schlägt die Verwaltung also nun vor, „auf den Wunsch der Schulen einzugehen und alternativ zur Anschaffung der LRG den Schulen eine Wahlmöglichkeit bezüglich Zeitpunkt (gegebenenfalls unter Berücksichtigung einer Testphase) sowie Art und Umfang der Geräte einzuräumen“. Dies solle insbesondere für Unterrichts-/Differenzierungs- und Betreuungsräume sowie Mensen gelten. Die Ausstattung weiterer Räume sei im Einzelfall vor Ort mit der Schule abzustimmen und festzulegen.
Kosten bei Wahlmöglichkeit lassen sich noch nicht genau beziffern
Über die bei einer Wahlmöglichkeit anfallenden Kosten kann die Verwaltung derzeit keine Auskunft geben. Sie rechnet aber beispielhaft drei Möglichkeiten vor.
Beim Einbau von nur Abluftventilatoren belaufen sich die Investitionskosten für den Einbau eines Systems demnach auf 1800 Euro je Raum. Bei etwa 600 Räumen würde das Gesamtinvestitionskosten von minimal 1.080.000 Euro bedeuten.
Würden nur Luftreinigungsgeräte (LRG) angeschafft, dann betragen die Investitionskosten je Gerät laut Verwaltung 5100 Euro zuzüglich jährlicher Kosten in Höhe von 90 Euro sowie alle zwei Jahre 390 Euro. Bei 600 Räumen belaufen sich die Gesamtinvestitionskosten auf 3.060.000 Euro zuzüglich jährlicher Kosten in Höhe von 54.000 Euro sowie alle zwei Jahre 234.000 Euro (maximal), rechnet die Verwaltung vor.
Die Gesamtinvestitionskosten bei einer Mischausstattung (Mittelwert) mit 300 Abluftventilatoren (540.000 Euro) sowie 300 LRG (630.000 Euro) würde 1.117.000 Euro betragen zuzüglich jährliche Kosten in Höhe von 27.000 Euro sowie alle zwei Jahre 117.000 Euro, so die Stadt