Dinslaken. Wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei stand ein Dinslakener (61) vor dem Landgericht. Er war am Schmuggel von 38.000 Stangen Zigaretten beteiligt.
Zwischen 2013 und Januar 2016 erreichten mindestens 38.000 Stangen Zigaretten aus Polen Lagerhallen am Duisburger Rheindeich und in Essen-Leithe. Das wäre kaum der Erwähnung wert, wären die Tabakwaren vorschriftsmäßig versteuert gewesen. Für seine Beteiligung an dem Schmuggel verurteilte das Landgericht Duisburg nun einen 61-jährigen Dinslakener.
Nach vier Verhandlungstagen stand für die Strafkammer fest, dass der Angeklagte bei dem kriminellen Geschäft eine Art Mädchen für alles gewesen war. Innerhalb einer fünfköpfigen Tätergruppierung, die mit dem Schmuggel der Zigaretten viel Geld verdiente, hatte er eine eher untergeordnete Rolle gespielt. Zwei von ihnen wurden bereits zu Haftstrafen verurteilt.
Dinslakener beaufsichtigte das Umschlagen des Schmuggelgutes
In großen Transporten waren die Zigaretten per Lastwagen nach Deutschland geschmuggelt worden. Hier wurden sie zwischengelagert, neu verladen und an die Abnehmer weiter geliefert. Der Dinslakener hatte in mehreren Fällen diese Tätigkeiten überwacht, sich um Fahrzeuge und andere organisatorische Dinge gekümmert. Was er und seine Komplizen nicht wussten: Zoll und Polizei hörten den Telefongesprächen, in denen die Schmuggler ihre Aktivitäten mit einem recht anspruchslosen Code zu verschleiern suchten, bereits zu.
Nur zwei Mal hatte der Angeklagte eigene Geschäfte gemacht: Einmal veräußerte er 1200 Stangen an einen Kunden, ein weiteres Mal nahm er selbst 50 Stangen Zigaretten ab. Den Gewinn von rund 13.500 Euro, den er dabei machte, muss er nun an die Staatskasse zahlen. Das Gericht ordnete die Einziehung der entsprechenden Summe an.
Angesichts der Gesamtumstände kam der 61-Jährige mit einer Haftstrafe von 22 Monaten davon, deren Vollstreckung auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Bei der Strafe wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei berücksichtigte das Gericht insbesondere, dass die Taten fünfeinhalb Jahre zurück liegen und der Angeklagte vier Jahre auf den Beginn des Strafverfahrens vor dem Landgericht warten musste.