Voerde. Die Flüchtlingsunterkunft an der Schwanenstraße in Voerde soll weitere drei Jahre in Betrieb bleiben. Die Stadt spricht mit Anwohnern darüber.

Als vor mehr als zweieinhalb Jahren an der Schwanenstraße auf der Fläche zwischen der Bahnstrecke und hinter der Wohnbebauung an der Kronprinzenstraße die neue Flüchtlingsunterkunft in Betrieb genommen wurde, war von einer auf drei Jahre befristeten Nutzungsdauer die Rede gewesen. Nun erwägt die Stadt eine Verlängerung um weitere drei Jahre. Darüber will sie vor einer politischen Entscheidung mit den Anwohnerinnen und Anwohnern in unmittelbarer Nachbarschaft zu den in Modulbauweise errichteten Wohneinheiten am Freitag, 28. Mai, in einen Bürgerdialog treten und eruieren, welche Erfahrungen sie seit der Aufnahme des Betriebes zum 1. September 2018 gemacht haben.

Zur Erinnerung: Das Vorhaben, auf der da noch landwirtschaftlich genutzten Fläche an der Schwanenstraße eine Unterkunft für Flüchtlinge auf Zeit zu errichten, war auf Seiten der Anwohnerschaft im Jahr zuvor auf Vorbehalte gestoßen. Sorgen um die Privatsphäre und die Befürchtung, dass es durch kulturelle Unterschiede zu Problemen kommen könnte, wurden laut. Die Stadt hatte den Plan, auf dem Grundstück eine Wohnanlage für Geflüchtete zu bauen, unter anderem mit dem seinerzeit anstehenden Wegfall der drei Häuser an der nicht weit entfernten Barbarastraße begründet, die lange als Übergangsheim für Asylsuchende genutzt worden waren. Die Wohnungen führte der Vermieter Vivawest nach mehr als 25 Jahren wieder dem regulären Wohnungsmarkt in Voerde zu.

25 Menschen leben derzeit in der Flüchtlingsunterkunft an der Schwanenstraße

Die konkreten Rahmenbedingungen zu der Errichtung und Nutzung der Flüchtlingsunterkunft an der Schwanenstraße, in der aktuell 25 Menschen leben, wurden im Rahmen des damaligen „umfangreichen bürgerschaftlichen Dialogs“ in einer Vereinbarung geregelt, erinnert die Stadt in ihrer per Hauswurfsendung verteilten Einladung zum Bürgerdialog am 28. Mai. Die Vereinbarung sei damals mit den unmittelbaren Nachbarn der Flüchtlingsunterkunft getroffen worden. Darin „wurde unter anderem eine Option für eine dreijährige und einmalige Verlängerung schriftlich festgehalten“, erklärt der Beigeordneter für Soziales, Jugend, Bildung, Sport und Kultur, Jörg Rütten, auf Anfrage der NRZ. Diese Möglichkeit solle den Kommunen aktuell durch das neue Baulandmobilisierungsgesetz des Bundes eingeräumt werden. So könnten insbesondere „erhebliche Kosten einer Verlagerung an einen anderen Standort“, ohne dass dadurch „zusätzliche Unterbringungskapazitäten geschaffen würden“, vermieden werden. Der Umzug der Wohnanlage an eine andere Adresse bringe keinen Platz mehr, erklärt Rütten.

Eine Voraussetzung für die Verlängerung der Nutzung: Es muss dafür kommunaler Handlungsbedarf bestehen. Diesen sieht die Stadt angesichts der noch offenen Zuweisungsquoten, sprich, der Zahl der Menschen, die Voerde noch aufnehmen muss, als „zwingend gegeben“ an, wie Rütten erklärt. Bei den Asylsuchenden liegt die Erfüllungsquote nach Angaben der Verwaltung bei 93,76 Prozent, sechs Menschen wären noch aufzunehmen. Im Fall der anerkannten Flüchtlinge, die in Folge der Wohnsitzauflage in Voerde unterzubringen sind, beträgt sie 61,19 Prozent. Hier müsste Voerde noch 170 Menschen aufnehmen.

Die Zuweisung von Flüchtlingen habe in den vergangenen Jahren „weit unterhalb der für Voerde geltenden Aufnahmequoten gelegen“, erklärt Rütten im Einladungsschreiben zum Bürgerdialog. Dadurch sei es derzeit möglich, die Menschen „großzügiger auf die freien Kapazitäten“ zu verteilen, so dass „die Corona-Infektionsrisiken deutlich verringert werden“ könnten. 167 Plätze sind laut Verwaltung in Voerde – „ohne Berücksichtigung von Sozialkriterien und derzeitigen Coronabestimmungen“ zurzeit noch maximal verfügbar. 261 Flüchtlinge sind aktuell im Stadtgebiet untergebracht. Bislang hätten in der Flüchtlingsunterkunft an der Schwanenstraße nie mehr als 30 Personen gewohnt.

>>Info: Standort laut Stadt „ordnungsbehördlich unauffällig“

Die Ergebnisse des heutigen Bürgerdialogs sollen laut Stadt in die politischen Beratungen am 8. Juni im Sozialausschuss einfließen. Über eine mögliche Verlängerung der Nutzung der Flüchtlingsunterkunft an der Schwanenstraße entscheidet der Rat.

Auf die Frage der NRZ, ob seit der Inbetriebnahme der Wohnanlage Probleme von Seiten der Anwohner in Richtung Stadt kommuniziert wurden, erklärt der Beigeordnete Jörg Rütten, dass es Einzelmeldungen hinsichtlich Müllentsorgung und Lärmbelästigung gegeben habe. Der Beigeordnete spricht von zwei, drei Fällen. Diese Dinge seien sofort vom zuständigen Fachbereich Jugend und Soziales aufgegriffen worden. Der Standort sei ordnungsbehördlich, nach seinen Erkenntnissen, „unauffällig“, sagt Rütten.