Voerde/Düsseldorf. Anwohner klagten gegen die Baugenehmigung der Stadt Voerde. Diese erlaubte den Veranstaltern der Festhalle eine Nutzung bis in den frühen Morgen.

Paukenschlag im Rechtsstreit um das Reyna Palace in Voerde: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat eine Baugenehmigung der Stadt Voerde für die Veranstaltungshalle auf der Hindenburgstraße aufgehoben. Anwohner klagten gegen die Baugenehmigung, die dem Eigentümer der Festhalle eine Nutzung bis in den frühen Morgen erlaubte.

Das Verwaltungsgericht entschied am Donnerstag zugunsten der klagenden Anwohner. Die Baugenehmigung verstoße gegen „das die Nachbarn schützende Rücksichtnahmegebot“, verkündete das Gericht in Düsseldorf. Zur Begründung hieß es auf Nachfrage der NRZ: Zwar habe die Stadt Voerde viele Auflagen in die Baugenehmigung aufgenommen, um eine Unterschreitung der Lärmgrenzwerte für die Grundstücke der klagenden Nachbarn zu gewährleisten. Dadurch werde die Wahrung des Rücksichtnahmegebots in Hinsicht des Lärmschutzes jedoch nicht sichergestellt, teilte Norbert Klein, stellvertretender Pressedezernent des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf, mit.

Widerspruch kann eingelegt werden

Zudem empfahl das Gericht, „dass die Baugenehmigung durch die Nebenbestimmungen im Hinblick auf den Störgrad des Bauvorhabens passend gemacht werden sollte.“ Die von den Betreibern selbstauferlegten Immissionsschutzauflagen, wie beispielsweise das Errichten einer Lärmschutzmauer an der B8, reichen dabei alleine aber nicht aus, um zu einer „bauplanerischen Konfliktbewältigung“ beizutragen.

Gegen das Urteil kann innerhalb von 31 Tage nach Eingang der Urteilszustellung Widerspruch eingelegt werden, sagte Norbert Klein.

Genehmigung sah Nutzung bis 4 Uhr vor

Nachdem in der ehemaligen Diskothek neues Leben eingezogen war, fühlten sich Anwohner durch Lärmbelästigungen durch Party- und Veranstaltungsgäste gestört. Ursprung des Rechtsstreits mit den neuen Betreibern war eine Hochzeitsfeier am Wochenende des 21. Februars 2020, die noch vor der offiziellen Neueröffnung stattfand. Bis in den frühen Morgen soll dort gefeiert worden sein. Mehrmals alarmierten Nachbarn die Polizei.

Weil die Stadt Voerde aber dem Betreiber des „Reyna Palace“ eine tägliche Nutzung von 15 bis 2 Uhr, sowie sonn- und feiertags sogar von 15 bis 4 Uhr für bis zu 600 Gästen genehmigte, war die Feier von den Behörden erlaubt. Gegen diese Baugenehmigung hatten drei Anwohner geklagt, die sich um ihre Nachtruhe gebracht fühlen.