Kreis Wesel. Die Volksbank Rhein-Lippe und die Niederrheinische Sparkasse (NiSpa) führen Strafzinsen für vermögende Kunden ein. Wer davon betroffen ist:
- Die Volksbank Rhein-Lippe und die Niederrheinische Sparkasse (NiSpa) im Kreis Wesel führen Strafzinsen für Kunden mit einem bestimmten Vermögen ein.
- „Leider kommen wir um eine Zinserhebung nicht mehr herum“, erklärt die NiSpa.
- Nur relativ wenige Kunden sind von den Zinsen tatsächlich betroffen.
Private Anleger und Vermögende dürften bald von ihren Hausbanken kontaktiert werden, sofern sie Kunden bei der Volksbank Rhein-Lippe oder der Niederrheinischen Sparkasse (NiSpa) sind. Im laufenden Quartal werden die Banken im Kreis Wesel Negativzinsen einführen. Die jeweiligen Zinsmodelle der Banken unterscheiden sich.
Betroffen sind Kunden, die ihr Vermögen auf Giro- oder Tagesgeldkonten sowie Sparbüchern lassen. Außerdem bekommen auch Neukunden, die ab dem 1. April 2020 ein Konto bei der Volksbank eröffnet haben, ein Verwahrentgelt auferlegt. Doch anders als im Kreis Wesel, die NRZ berichtete, bietet die Bank seiner Stammkundschaft unterschiedliche Staffelungsmöglichkeiten an.
Volksbank Rhein-Lippe: Negativzinsen betreffen wenige Kunden
Freibeträge ermöglichen Flexibilität für Kunden, wie Daniel Bügers, Bereichsleiter Marketing bei der Volksbank erklärt: „Wir bieten unseren Kunden großzügige Freibeträge zu unterschiedlichen Staffelungen an.“ So werden Kunden mit einem Privatgirokonto und erst ab einer Liquidität von 10.000 Euro mit -0,5 Prozent bezinst. Kunden mit einem Anlagekonto werden erst ab einem Kontostand von 50.000 Euro mit einem Negativzins versehen.
Laut Bügers sind von der Einführung des Strafzins „weniger als 5 Prozent der Kunden betroffen, den Rest betrifft die Erhebung eines Negativzins überhaupt nicht.“
Niederrheinischen Sparkasse (NiSpa): Kunden müssen zustimmen
„Wir sind in einer Welt angekommen, in der negative Zinsen gewollt sind“, behauptet Friedrich-Wilhelm Häfemeier, Vorstandsvorsitzender der Niederrheinischen Sparkasse. Seitdem die Europäische Zentralbank in Frankfurt 2014 auch für Kreditinstitute Negativzinsen eingeführt hat, sind für die Privatbanken Zinserhebungen für ihre Kundschaft alternativlos.
„Wir haben lange versucht, unsere Kunden nicht dafür zahlen zu lassen, was in Frankfurt bestimmt wurde. Leider kommen wir um eine Zinserhebung nicht mehr herum“, erklärt Häfemeier. Denn auch die Nispa führt als einer der letzten Banken den Strafzins für ihre Kunden ein. „Viele Banken machen das schon länger, wir müssen leider als einer der letzten Banken nachziehen“, sagt Häfemeier.
Doch auch bei der Sparkasse dürften nur wenige Kunden von dieser Maßnahme betroffen sein. Privatkunden ab einer Liquidität von 100.000 Euro sowie Eheleute ab 200.000 Euro müssen mit -0,5 Prozent Zinsen rechnen, wenn sie ihr Vermögen auf ihren Giro- und Tagesgeldkonto parken.
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Ohne die Zustimmung ihrer Kunden dürfen aber keine Zinsen erhoben werden, betont Daniel Bügers von der Volksbank: „Kein Privatkunde bekommt Negativzinsen, wenn wir keine Vereinbarung getroffen haben.“ Auch bei der Niederrheinischen Sparkasse geht nichts ohne das Einverständnis ihrer Stammkundschaft.
„Unsere Kunden müssen natürlich einwilligen. Das ist eine Vertragsänderung, die von beiden Seiten bestätigt werden muss“, erklärt Vorstands-Chef Friedrich-Wilhelm Häfemeier die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Die beiden Banken im Kreis Wesel bieten alternative Anlagemöglichkeiten
Dass Kunden trotzdem verärgert auf die Einführung eines Negativzins reagieren könnten, kann Häfemeier nachvollziehen: „Natürlich wirkt es abstrus, wenn Kunden dafür zahlen müssen, dass sie Geld auf der Bank lagern und sparen wollen, gerade in Corona-Zeiten.“
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Trotz der Zinserhebung glaubt Daniel Bügers weiterhin, dass Stammkunden der Volksbank im Kreis Wesel die Treue halten: „Das viele Kunden ist jetzt verlassen, ist wahrscheinlich nicht zu befürchten. Es gibt ja kaum noch Banken, die keine Verwahrentgelte erheben.“.
Um einer möglichen Kundenflucht entgegentreten zu können, bieten die Banken verschiedene Anlagemöglichkeiten an. Im besten Fall sollten Vermögende und Neukunden umdenken und ihr angespartes Geld gezielt anlegen.
Daniel Bügers hat für seine Kunden auch schon einige Ideen: „Vermögens- und Zukunftssicherung sind wichtig, deswegen sage ich: Weg vom Tagesgeldkonto, hin zu neuen Anlagemöglichkeiten, wie Aktienfonds, oder Eigenheimfinanzierungen. Wir wollen ja, dass das Geld bei den Kunden bleibt und nicht durch Verwahrentgelte oder die Inflation weniger wird.“