Hünxe. Das Verwaltungsgericht sollte den Kreis zwingen, eine Ausnahmegenehmigung zur Tötung der Wölfin zu erteilen. Hauptverfahren noch offen.
Schonfrist für Wölfin Gloria: In einem Eilverfahren, das ein Schafzüchter angestrebt hatte, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen den Kläger. Er hatte die Tötung der Wölfin gefordert und mit der Klage den Kreis Wesel dazu bringen wollen, eine Genehmigung zu erteilen. Wie das Gericht nun mitteilt, könne der Kreis in einem Eilverfahren nicht dazu verpflichtet werden."
Ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung vorliegen, bedürfe vielmehr einer eingehenden und gründlichen Prüfung im Klageverfahren", heißt es von Seiten des Gerichts. Eine mündliche Verhandlung in diesem Verfahren solle im zweiten Quartal diesen Jahres stattfinden.
Kreis hatte den Antrag des Schäfers abgelehnt
Der Schäfer hatte sich im Juli 2020 mit einer Klage gegen die Ablehnung seines Antrags auf Tötung der Wölfin durch den Kreis Wesel gewandt und im Dezember 2020 im Wege eines Eilverfahrens den Kreis Wesel dazu bringen wollen, eine nach dem Bundesnaturschutzgesetz erforderliche Ausnahmegenehmigung zu erteilen.
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Die Entscheidung sei getroffen worden, weil man erst das Hauptverfahren abwarten möchte. Eine Anordnung im Eilverfahren sei nur vertretbar, "wenn dem Schäfer ein Abwarten der Entscheidung in der Hauptsache schlechthin unzumutbar wäre". Dies könne jedoch nicht festgestellt werden, heißt es in der Begründung.
Gericht sieht keine schwerwiegende Nachteile
Zwar lasse sich nicht ausschließen, dass von der Wölfin bis zur gerichtlichen Entscheidung in der Hauptsache weitere Schafe aus dem Bestand des Schäfers gerissen und bis zu diesem Zeitpunkt von der Wölfin „Gloria“ weitere Welpen geworfen werden. Jedoch seien die bei objektiver Betrachtung für den Schäfer zu befürchtenden Nachteile nicht derart schwerwiegend, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung geboten sei.
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Denn irreparable Nachteile drohten dem Schäfer nicht, weil er für den Riss seiner Tiere eine Entschädigung erhalten könne. Zwar sei er durch weitere Risse seiner Tiere durch die Wölfin nachteilig betroffen, gegenüber diesem Nachteil wäre aber das Tötungsverbot von Wölfen vorrangig. Das Gericht verweist darauf, dass Wölfe besonders und streng geschützt sind.