Dinslaken. An vielen Plätzen in Dinslaken ist Silvester-Feuerwerk verboten. Der Ordnungsdienst zeigt Präsenz - mit prominenter Unterstützung.
Die Stadt Dinslaken hat auf einer Reihe von Plätzen das Silvesterfeuerwerk verboten. Dabei geht es vor allem darum, Ansammlungen zu vermeiden, zu denen Feuerwerk gemeinhin führt. Der städtische Ordnungsdienst wird in der Silvesternacht Präsenz an den betreffenden Stellen zeigen - und bekommt dabei prominente Unterstützung.
Erste Bürgerin zeigt sich solidarisch
Der Ordnungsdienst wird mit allen verfügbaren Dienstfahrzeugen unterwegs sein. Ebenfalls an Bord: Dinslakens neue Bürgermeisterin Michaela Eislöffel. Anstatt nach einem aufregenden 2o2o ins neue Jahr 2021 zu feiern zeigt sie sich mit dem städtischen Ordnungsdienst solidarisch. Die erste Bürgerin der Stadt möchte die Kräfte, die ohnehin in diesem Jahr viel geleistet hätten, in der Silvesternacht unterstützen.
Kochtopf und -Löffel statt Raketen
Wer noch eine Rakete vom vergangenen Jahr im Keller hat, darf diese - außerhalb der genannten Plätze - zwar theoretisch abfeuern. Die Bürgermeisterin hatte aber jüngst per Videomitteilung aufgerufen, das neue Jahr kreativ zu begrüßen - und den bösen Geistern, die ansonsten mit den Knallern vertrieben werden, mit anderweitigem Krach den Garaus zu machen: Kochtöpfe und Kochlöffel herausholen, Fenster öffnen und los! "Wir haben allen Grund die bösen Geister zu vertreiben und es muss ja nicht unbedingt das Feuerwerk sein," so Michaela Eislöffel.
Hier ist Feuerwerk verboten
An folgenden Stellen ist Silvesterfeuerwerk verboten: Jahnplatz, Johannesplatz,
Neutorplatz, Altmarkt, Markt Baßfeldshof, auf den Parkplätzen Am Neutor, Industriestraße, Am Pollenkamp (zwischen Hans-Böckler-Straße und Alleestraße),
Parkplatz- und Grünflächen Auf dem Loh, Grün- und Straßenflächen am Kreisverkehr Friedrich-Ebert-Straße bis 50m in jede Straßeneinmündung (Schillerstraße, Wallstraße, Friedrich-Ebert-Straße und Althoffstraße),
jegliche zu Geschäftsbetrieben gehörenden Parkplatzflächen und deren Zuwegungen sowie im Stadtpark und Bergpark. Zur Erinnerung: Auch der Alkoholgenuss im Freien ist verboten.