Dinslaken. Auf mehreren Plätzen, Flächen und in Parks in Dinslaken darf in der Silvesternacht kein Feuerwerk gezündet werden. Diese Flächen sind betroffen.
Die Stadt Dinslaken untersagt zum Jahreswechsel 2020/2021 die Verwendung von Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik auf einigen Plätzen, Flächen und Parkanlagen innerhalb des Stadtgebietes. Das teilte die städtische Pressestelle am späten Montagnachmittag mit.
Betroffen von der Verbot sind demnach die folgenden Plätze und Flächen;
- Jahnplatz
- Johannesplatz
- Neutorplatz
- Altmarkt
- Marktfläche Baßfeldshof (gegenüber der Gebäude Baßfeldshof 1-9)
- Parkplatzfläche an der Straße Am Neutor (zwischen Hans-Böckler-Straße und Neutorplatz)
- Parkplatzfläche an der Industriestraße (in Höhe der Freizeitanlage Lohberg)
- Parkplatzfläche an der Straße Am Pollenkamp (zwischen Hans-Böckler-Straße und Alleestraße)
- Parkplatz- und Grünflächen an der Straße Auf dem Loh (zwischen Fichtenstraße und Berthold-Schön-Weg)
- Grün- und Straßenflächen am Kreisverkehr Friedrich-Ebert-Straße bis 50 Meter in jede Straßeneinmündung (Schillerstraße, Wallstraße, Friedrich-Ebert-Straße und Althoffstraße)
- jegliche zu Geschäftsbetrieben gehörenden Parkplatzflächen und deren Zuwegungen
- die Parkanlage Stadtpark
- die Parkanlage Bergpark.
Ziel dieser Anordnung ist es, so die Verwaltung, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW regelte dass zum Jahreswechsel 2020/2021 öffentlich veranstaltete Feuerwerke sowie jede Verwendung von Pyrotechnik auf von den zuständigen Behörden näher zu bestimmenden publikumsträchtigen Plätzen und Straßen untersagt sind. „Hintergrund dieser Regelung ist, dass An- und Versammlungen von Menschen anlässlich des Feuerwerks verhindert und das Gesundheitssystem vor einer Überlastung geschützt werden soll. Das Verwenden von Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik führt erfahrungsgemäß zu großen Menschenansammlungen und einer daraus resultierenden hohen Verletzungsgefahr von Feiernden und Einsatzkräften“, teilt die Stadt mit.
Das Feuerwerksverbot an den genannten Örtlichkeiten in Dinslaken sei erforderlich, da die Beobachtungen gezeigt hätten, dass sich die benannten Bereiche in den vorangegangenen Jahren als Treffpunkt für Menschen zum Jahreswechsel herausgestellt haben.
>>Die Verfügung der Stadt gilt vom 31. Dezember 2020 bis zum 1. Januar 2021. Weitere Informationen dazu befinden sich im Amtsblatt der Stadt Dinslaken, das am 21. Dezember erschienen ist.