Dinslaken. Der Rat kostet mit 847.543 Euro im Jahr viel mehr als vor der Wahl. Warum er nicht verkleinert werden kann. Und wie viel die Fraktionen bekommen.

Das Ergebnis der Kommunalwahl hat den Dinslakener Stadtrat kräftig wachsen lassen. Vor der Wahl gehörten dem Gremium 46 Stadtverordnete an, nach der Wahl sind es 62 Stadtverordnete – 16 mehr als vor der Wahl und 18 mehr als eigentlich für den Stadtrat vorgesehen sind. Das schlägt sich auch in den Kosten nieder.

Das erhält die SPD-Fraktion

Die SPD hat 18 Ratsleute . Jedes Ratsmitglied erhält nach dem neuen Entschädigungsgesetz eine monatliche Pauschale von 417,20 Euro. Zusätzliches Sitzungsgeld gibt es nicht. Die 18 Ratsleute bekommen somit insgesamt 7509,60 Euro im Monat. Im Jahr sind das 90.115,20.

Die Fraktionsvorsitzenden von Fraktionen mit mehr als acht Mitgliedern bekommen zusätzlich den dreifachen Satz – also zusätzlich zur Ratspauschale 1251,60 Euro. Aufs Jahr sind das (exklusive Pauschale) zusätzlich 15.019,20 Euro.

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Die SPD stellt mit Eyüp Yildiz den 1. stellvertretenden Bürgermeister . Dieser bekommt, ebenso wie der Fraktionsvorsitzende, zusätzlich den dreifachen Ratssatz – also kommen jährlich nochmals 15.019,20 Euro hinzu. Fraktionen mit 16 Mitgliedern dürfen zwei stellvertretende Fraktionsvorsitzende stellen – bei der SPD sind das Peter Steinbeißer und Ronny Schneider. Stellvertreter erhalten den 1,5-fachen Satz zusätzlich – also pro Person im Monat zusätzlich 625,80 Euro, im Jahr sind das 15.019,20 Euro.

Zu den insgesamt 135.172 Euro pauschalen Aufwandsentschädigungen kommen Fraktionszuschüsse für Büros, Ausstattung, Reinigung, Schreibdienst, Klausurtagungen: Im Fall der SPD sind das 76.470 Euro im Jahr. Insgesamt fallen für die SPD-Fraktion im Jahr also 211.642 Euro an.

Das erhält die CDU-Fraktion

Die CDU hat 14 Ratsleute - das macht im Monat 5840,80 Ratspauschale, im Jahr sind es 70.089,60 Euro. Hinzu kommt der dreifache Satz für den Fraktionsvorsitzenden Heinz Wansing (also 1251,60 Euro im Monat/15.019,20 Euro im Jahr). Die CDU-Fraktion hat mit Fabian Schneider und Anke Korten zwei stellvertretende Fraktionsvorsitzende , die sich aber die 7509,60 Euro jährliche Pauschale teilen. Mit Horst Miltenberger stellt die CDU den 2. stellvertretenden Bürgermeister . Dieser erhält den 1,5-fachen Satz zusätzlich – also im Jahr sind das 7509,60 Euro. Zu den 100.128 Euro Pauschalen kommen 68.380 Euro Fraktionszuschüsse, insgesamt also 168.508 Euro für die CDU.

Das erhält die Grüne Fraktion

Die Grünen sind mit zwölf Ratsleuten die drittstärkste Fraktion. An Ratspauschalen erhalten sie insgesamt im Monat 5006,40 Euro, im Jahr also 60.076,80 Euro. Hinzu kommen die Pauschalen für Fraktionsvorsitzende und Stellvertreter – Beate Stock-Schröer und Niklas Graf: also im Jahr 15.019,20 Euro bzw. 7509,60 Euro. Die Grünen stellen mit Stefanie Weyland die 3. stellvertretende Bürgermeisterin , die ebenfalls zusätzlich den 1,5-fachen Satz erhält – im Jahr sind das 7509,60 Euro.

Zu den 90.113 Euro Pauschalen kommen 47.770 Euro Fraktionszuwendungen – insgesamt bekommen die Grünen also 137.883 Euro .

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Das erhalten die „kleinen“ Fraktionen

Die UBV hat sechs Ratsleute , die insgesamt im Monat 2503,20 Euro bekommen – im Jahr also 30.038,40 Euro. Weil Vorsitzende von Fraktionen mit weniger als acht Mitgliedern zusätzlich nicht den drei-, sondern den zweifachen Satz bekommen, gibt es für Heinz Brücker im Jahr zusätzlich 10.012,80 Euro. Zu den pauschalen Aufwandsentschädigungen in Höhe von 40.050 Euro kommen 30.860 Euro Fraktionszuwendungen – also insgesamt 70.910 Euro für die UBV.

Die Linke bekommt für ihre vier Ratsleute im Jahr 20.025,60 Euro. Zusätzlich gibt es 10.012,80 Euro für den Fraktionsvorsitzenden Gerd Baßfeld. Zusätzlich zu diesen Pauschalen in Höhe von 30.037 Euro kommen 28.880 Fraktionszuschüsse – insgesamt also 58.917 Euro für die Linken.

„Die Partei“ bekommt für ihre drei Stadtverordneten im Jahr 15.019,20 Euro. Fraktionsvorsitzender Frank Spieker bekommt zusätzlich 10.012,80 Euro im Jahr. Zu diesen Pauschalen in Höhe von 25.032 Euro kommen etwa 28.400 Euro Zuschuss (die genauen Kosten für die Geschäftsstelle fehlen noch). Insgesamt für die Partei also 53.431 Euro .

Die FDP hat ebenfalls d rei Ratsleute , und den Fraktionsvorsitzenden Gerald Schädlich. Also ebenfalls 15.019,20 und 10.012,80 zusätzlich für den Fraktionsvorsitzenden. Zu den 25.032 Euro Pauschalen kommen 29.380 Euro Zuschüsse – insgesamt also 54.412 Euro für die FDP.

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Das erhalten die Einzelvertreter

Die AWG bekommt für den einen Ratsherrn (Remzi Ugur) 5006,40 Euro Pauschale – plus 6730 Zuwendungen, insgesamt also 11.736 Euro .

Der parteilose Ratsherr Thomas Giezek bekommt 5006,40 Euro Pauschale.

Zahlungen für Vorsitze

In der Ratssitzung am 24. November 2020 werden zudem 15 Ausschussvorsitzende ernannt (dem Hauptausschuss sitzt die Bürgermeisterin vor, dem Wahlausschuss der Wahlleiter). Sie bekommen jeweils den einfachen Satz zusätzlich: Also im Monat 6258 Euro, im Jahr 75.096 Euro.

Das sind die Gesamtkosten

Insgesamt zahlt die Stadt Dinslaken also für den neuen Stadtrat 530.673 Euro pauschale Aufwandsentschädigungen plus 316.870 Fraktionszuwendungen. Damit kostet der neue Stadtrat 847.543 Euro . Zum Vergleich: Der 46-köpfige Stadtrat vor der Wahl hat jährlich rund 600.000 Euro gekostet.

Der Rat wurde schon einmal verkleinert

Eigentlich soll der Dinslakener Stadtrat nur 44 Verordnete umfassen. Weil die SPD bei der Wahl fünf Direktmandate mehr gewonnen hat, als ihr prozentual Sitze zustehen, wurde die Anzahl der Sitze der anderen Parteien entsprechend erhöht.

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Das Kommunalwahlgesetz sieht für Städte zwischen 50.000 und 100.000 Einwohnern 50 Ratsleute vor, die Hälfte (also 25) davon soll in Wahlkreisen, die andere über Listen gewählt werden. Der Rat kann laut Kommunalwahlgesetz verkleinert werden – aber nicht unendlich.

2013 wurde der Rat bereits einmal im Rahmen der Haushaltskonsolidierung verkleinert – von 50 auf 44 Sitze. Theoretisch gilt eine Untergrenze von 20 Ratsleuten. Laut Kommunalwahlgesetz müssen die Wahlbezirke (Dinslaken hat 22) und Stimmbezirke aber eine bestimmte Größe haben – das Wahlgeheimnis sowie eine geordnete Durchführung der Wahl müssen gesichert sein, so Stadtsprecher Marcel Sturm. Stimmbezirke dürfen daher nicht mehr als 2500 Wahlberechtigte haben. Außerdem sollte die Wahlbezirkseinteilung räumliche Zusammenhänge berücksichtigen.

Zudem muss der Rats arbeitsfähig sein – dazu gehöre etwa die Besetzung von Ausschüssen – und die Bevölkerung ausreichend repräsentieren, so Marcel Sturm. Bei der aktuellen Gesetzeslage seien die Möglichkeiten der Verkleinerung des Rates somit „wahrscheinlich ausgereizt“.