Dinslaken. Maskenpflicht gilt ab Dienstag in der Innenstadt und im Hiesfelder Ortskern. Zudem erlässt die Dinslakener Verwaltung weitere Einschränkungen.

Die Stadt Dinslaken reagiert auf die weiterhin vielen Neuinfektionen: Ab Dienstag, 20. Oktober, gilt in bestimmten Bereichen eine Maskenpflicht. Wie die Verwaltung Montagnachmittag mitteilte, liege die aktuelle 7-Tage-Inzidenz bei 65,4 und damit an mehr als drei aufeinander folgenden Tagen über der kritischen Marke von 50.

Der städtische „Stab für außergewöhnliche Ereignisse“ unter Leitung von Bürgermeister Michael Heidinger habe daher entschieden, auf dem Wege einer Allgemeinverfügung die bereits angekündigten zusätzlichen örtlichen Maßnahmen rechtlich verbindlich anzuordnen.

Maskenpflicht in Dinslaken: Zwischen 10 und 20 Uhr

Ab Dienstag gilt an Werktagen zwischen 10 Und 20 Uhr die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in folgenden Bereichen: In der Fußgängerzone im Innenstadtbereich vom Neutorplatz bis zum Altmarkt (insbesondere Neutorplatz, Neustraße, Duisburger Straße, Eppinghovener Straße, Altmarkt) und in den Einkaufsstraßen in Hiesfeld von Marschallstraße bis Rolandstraße (insbesondere Sterkrader Straße, Hohlstraße, Friedensstraße).

Beide Bereiche sind in einem Lageplan dargestellt, der auf der städtischen Homepage eingesehen werden kann. Die Allgemeinverfügung tritt ab Mitternacht in Kraft und gilt solange, bis die 7-Tage-Inzidenz im Stadtgebiet Dinslaken für 14 Tage in Folge unter dem Wert von 50 liegt.

Beerdigungen auf dem Waldfriedhof

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Zusätzlich wurden die Regelungen für Trauungen und Beerdigungen verschärft: Ab der kommenden Woche darf eine Trauergemeinschaft nicht mehr als 50 Personen umfassen. Neben den unmittelbaren Angehörigen darf die Aussegnungshalle auf dem Parkfriedhof von maximal 13 Personen genutzt werden, auf dem Waldfriedhof sind es maximal 33 Personen. Für alle Teilnehmenden einer Bestattung gilt die Maskenpflicht.

Ebenfalls ab der kommenden Woche gilt für die standesamtliche Trauung, dass neben dem Brautpaar und den Trauzeugen nur maximal zehn Gäste das Trauzimmer betreten dürfen. Von der Maskenpflicht befreit sind lediglich das Brautpaar und die Standesbeamtin.