Dinslaken. Die Stadt Dinslaken reagiert auf Sorgen und Irritation bei Besuchern. Bis mindestens Mitte September ist eine Maske im Burgtheater nun Pflicht.
Bei Veranstaltungen im Burgtheater gilt ab sofort eine generelle Pflicht zum Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung, auch beim Sitzen auf den zugewiesenen Plätzen. Diese Entscheidung hat die Stadt Dinslaken am Donnerstagabend mitgeteilt.
Die Stadt reagiert damit auf die Sorgen und Irritationen von Besuchern, die nach dem Auftritt von Markus Krebs am vergangenen Freitag bekannt geworden waren (die NRZ berichtete): Dort hatten über 1000 Menschen größtenteils ohne Maske und ohne Abstand beieinander gesessen.
Die Veranstaltung, so die Stadt, „entsprach zwar voll und ganz den gesetzlichen Vorgaben des Landes NRW und auch der Kreis Wesel hatte das Hygiene-Konzept genehmigt“ (die NRZ berichtete).
Anpassung mit Blich auf zuletzt deutlich erhöhte Infektionswerte
Doch mit Blick auf die unter anderem auch im Kreis Wesel zuletzt deutlich erhöhten Infektionswerte habe die Stadt aus Gründen des Infektionsschutzes nun entschieden, die Vorgaben entsprechend anzupassen, erläutert Dinslakens Bürgermeister Michael Heidinger. „Das öffentlichen Leben und die Anforderungen, vor die uns Corona stellt, unter einen Hut zu bekommen, ist definitiv nicht einfach. Wir sind dabei stets in der Pflicht, auf das besonders dynamische Infektionsgeschehen konsequent und angemessen zu reagieren. Zugleich müssen wir bereit sein, einander zuzuhören und auch die Sorgen und die Bedürfnisse unserer Mitmenschen im Blick zu haben. Nur eine solidarische Gesellschaft kann die Herausforderungen der Corona-Krise bestehen.“
Die Verfügung für das Burgtheater gilt zunächst bis Mitte September. Die Din-Event – das ist die städtische Veranstaltungsgesellschaft, die auch den Auftritt von Markus Krebs im Rahmen der Sommerkultur-Reihe angeboten hatte – wird zu den Veranstaltungen Mund-Nasen-Bedeckungen in ausreichender Zahl vorrätig halten, die für die Besucher kostenlos zur Verfügung stehen werden, teilt die Stadt weiter mit.
Ticketbesitzer können Karten zurückgeben
Die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.
Besitzer von Eintrittskarten für städtische Veranstaltungen im Burgtheater können ihre Tickets zurückgeben, wenn sie nicht mit dem Tragen der Mund-Nase-Bedeckung einverstanden sind oder aber mit Blick auf das Infektionsgeschehen in NRW verunsichert sind. Der Ticketpreis wird erstattet.