Dinslaken. Wo werden die Ernst-Barlach-Gesamtschüler nächstes Schuljahr Sport haben? Schulleiter weiß es noch nicht. Das sagen Bezirksregierung und Stadt.

Deutlich erleichtert kann Hans-Ulrich Wangerin, Schulleiter der Ernst-Barlach-Gesamtschule (EBGS) in Dinslaken, in die nun begonnenen Sommerferien starten: Die EBGS wird beide Standorte, den an der Scharnhorststraße sowie die Dependance an der Goethestraße, behalten und kurzfristig eine zweite Lehrküche an der Goethestraße bekommen – das haben die Ratsmitglieder, wie berichtet, bei ihrer letzten Sitzung am 23. Juni beschlossen. Und doch ist da noch ein großes Loch, das Wangerin beschäftigt – die Frage, ob und wenn ja, vor allem wo überall denn die EBGS im kommenden Schuljahr ihren Sportunterricht wird durchführen können. „Die Sportstunden können wir noch überhaupt nicht planen“, sagt Wangerin. „Wir wissen derzeit nicht, welche Hallen uns zur Verfügung stehen werden. Auf welcher Grundlage sollen wir denn da planen?“, fragt er sich.


Die Sporthalle auf dem Schulgelände an der Scharnhorststraße kann bekanntlich seit 2017 nicht mehr genutzt werden, im vergangenen Schuljahr mussten die EBGS-Schüler deshalb für ihren Sportunterricht auf sechs verschiedene Hallen im Stadtgebiet ausweichen.

Das sei, zumindest auf Dauer gesehen, unzumutbar, hat Wangerin schon mehrmals betont. Auch die Ratsmitglieder haben das am 23. Juni insofern bestätigt, als dass sie die Verwaltung einstimmig dazu beauftragen, zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen und Kosten am Standort eine neue Halle gebaut werden kann. Und auch die Bezirksregierung Düsseldorf hatte sich mit einem Schreiben vom 20. März in die Hallen-Problematik eingeschaltet (die NRZ berichtete): Sie hat die Stadt darin an ihre Verpflichtung erinnert, die entsprechende Sachausstattung zur Verfügung zu stellen, weil die Bezirksregierung sich sonst „weitere Maßnahmen“, die „bis hin zur (vorübergehenden) Schließung des Schulstandortes“ reichen können, vorbehalte.

Austausch zwischen Behörden

Es gab also einen Austausch zwischen den Behörden in Dinslaken und Düsseldorf. Die Stadt musste bis zum 12. Juni auf das Schreiben antworten und hat das auch getan. Die Stellungnahme der Bezirksregierung wiederum ist mittlerweile ebenfalls erfolgt. Wie eine Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf auf NRZ-Nachfrage erklärt, habe man die Stadt Dinslaken als Schulträger darin aufgefordert, Gespräche mit verschiedenen Schulen in der Stadt zu führen. „Ziel ist es, die Nutzung der Sporthallen so zu koordinieren, dass die Ernst-Barlach-Gesamtschule nicht so viele verschiedene Hallen nutzen muss und vornehmlich Hallenkapazitäten zur Verfügung hat, die von den Schülerinnen und Schülern ohne Bustransfer erreicht werden können“, so die Sprecherin der Bezirksregierung. Insbesondere sei hier der Bedarf der Sekundarstufe II, der gymnasialen Oberstufe also, in Schulnähe zu sichern, „da die Leistungen im Fach Sport bei entsprechenden Fächerwahl für die Abiturnoten der Schülerinnen und Schüler von Bedeutung sind“.


Ein solches Gespräch hat die Stadt Dinslaken, wie berichtet, mit Vertretern von EBGS, Theodor-Heuss-Gymnasium und Otto-Hahn-Gymnasium schon am 27. Mai geführt – allerdings ohne eine Lösung zu erzielen, da, so erklärt Stadtsprecher Marcel Sturm, „eine Umverteilung für keine der drei Schulen in Frage kam“.

EBGS kann GHZ-Halle nicht mehr nutzen

Die Sporthallensituation hat sich mittlerweile weiter verschärft: Die Flächen im Gustav-Heinemann-Schulzentrum (GHZ) stehen der EBGS ab kommendem Schuljahr nicht mehr zur Verfügung, da neben dem Gymnasium dann auch die neue Gesamtschule Hiesfeld die Dreifachhalle nutzen wird. So fallen die 43 Wochenstunden der EBGS dort weg.

Die Stadt, erklärt Marcel Sturm, habe Schulleiter Hans-Ulrich Wangerin deshalb am Dienstag, 30. Juni, bei einem Gespräch folgenden Vorschlag unterbreitet: Ab dem Schuljahr 2020/21 können die bisher in den Sporthallen des GHZ genutzten 43 Wochenstunden in vollem Umfang in der Glückaufsporthalle in Lohberg durchgeführt werden. Darüber hinaus bestehe an der Glückaufsporthalle ein weiteres freies Kontingent (15 Stunden), welches sich nach Fertigstellung der Turnhalle an der Bruchschule zum Ende des Jahres 2020 nochmal um weitere 20 Stunden auf dann insgesamt 35 Stunden erhöhen würde.

„Außerdem besteht die Möglichkeit, die Belegungsstunden der EBGS in der Douvermannhalle ab Ende 2020 sowohl in die Turnhalle an der Bismarckstraße als auch in die Glückaufsporthalle umzulegen“, sagt Sturm. Der Verzicht auf die Douvermannhalle würde die Anzahl der Sportstätten reduzieren. Die Turnhalle an der Bismarckstraße sei fußläufig erreichbar und stünde dann zur alleinigen Schulsportnutzung durch die EBGS zur Verfügung. Die Gartenschule würde die Sporthallenstunden dann im Tausch mit der EBGS künftig in der Douvermannhalle durchführen. „Falls die EBGS einverstanden ist, würden wir den Lösungsvorschlag gerne zum Schuljahr 2020/21 beziehungsweise nach Fertigstellung der Turnhalle an der GGS Bruchschule umsetzen“, sagt Sturm. Man warte nun auf eine Rückmeldung durch die EBGS.