Hünxe/Schermbeck. Der Antrag eines Schafzüchters aus Hünxe wurde von der Behörde abgelehnt. Auch eine Vergrämung der Wölfin wird nicht erlaubt.
Wölfin „Gloria“ darf nicht entnommen werden. Der Kreis Wesel hat mitgeteilt, dass man nach abschließender Prüfung als zuständige Naturschutzbehörde und in Abstimmung mit dem Umweltministerium entschieden hat, dem Antrag auf Entnahme und Vergrämung der Wölfin nicht stattzugeben. Bereits Anfang März hatte man angekündigt, den Antrag eines Schafzüchters aus Hünxe abschlägig bescheiden zu wollen. Die Herde des Züchters war mehrfach von der Wölfin heimgesucht worden.
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In der am Montagnachmittag veröffentlichen Presseerklärung heißt es, dass dieser Entscheidung eine intensive Überprüfung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zu den Umständen der zurückliegenden Nutztierverluste unter Beteiligung der Wölfin im Wolfsgebiet Schermbeck vorausgegangen sei.
Stellungnahme wurde geprüft
Darüber hinaus erfolgte eine Bewertung der im Rahmen der vorausgegangenen Anhörung vom Antragsteller vorgetragenen Stellungnahme. Der Kreis Wesel hatte den Antragsteller im März zu der beabsichtigten Versagung angehört und ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Die eingegangene umfassende Stellungnahme wurde mit dem LANUV rückgekoppelt. Die Entscheidung des Kreises sei nach eingehender rechtlicher Prüfung und in Abstimmung mit dem NRW-Umweltministerium erfolgt: Demnach sei eine Entnahme der Wölfin, die die offizielle Kennung GW954f hat, unter den gegebenen Umständen nicht zu rechtfertigen.
Nach Auffassung des Kreises Wesel und des Ministeriums stellt die konsequente Anwendung von Herdenschutzmaßnahmen eine zumutbare Alternative zur Entnahme beziehungsweise Vergrämung dar. Hierfür werde der Kreis weiterhin alle Möglichkeiten ausschöpfen, allen betroffenen Tierhaltern Hilfestellungen zu geben.
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In einem ersten Schritt habe die Kreisverwaltung innerhalb von drei Wochen den Neubau eines Schafstalles genehmigt, der den Antragsteller in die Lage versetzt, seine Schafherde nachts aufzustallen. Weitere Unterstützungsmöglichkeiten werden derzeit geprüft. Dabei kristallisiert sich insbesondere der Einsatz von Herdenschutzhunden als wirksamster Schutz heraus.
Kreis setzt auf Herdenschutzmaßnahmen
Der Kreis beruft sich auch auf bundesweite Untersuchungen, die bestätigen, dass es einen 100-prozentigen Schutz gegen Wolfsübergriffe auf Weidetiere nicht gebe. Durch eine korrekte und flächendeckende Anwendung von Herdenschutzmaßnahmen würde sich aber eine Reduzierung erreichen lassen. Insofern werde nachdrücklich zu wolfsabweisenden Herdenschutzmaßnahmen geraten.
Die Kreisverwaltung verweist in der Mitteilung auch darauf, dass Wölfe gemäß Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt seien. Dieser Schutz ergebe sich aus zwei europarechtlichen Vorgaben: Das ist zum einen die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union (FFH) und zum anderen die Berner Konvention. Danach dürfen Wölfe in Europa nur im Ausnahmefall und nach besonderer Prüfung durch die Behörden entnommen werden.