Hamminkeln/Duisburg. Der Prozess zum Saunaclubbrand wird aus Gründen des Infektionsschutzes unterbrochen. Am 30. April geht es vor dem Landgericht in Duisburg weiter.

Seit Anfang Februar steht ein 43-jähriger Mann aus Voerde wegen Mordes vor dem Landgericht Duisburg. Aus Wut über Dienstleistungen der Damen des horizontalen Gewerbes soll er in der Nacht zum 14. Juli 2019 in einem FKK-Saunaclub in Hamminkeln Feuer gelegt haben. Das kostete einen 64-jährigen Niederländer das Leben.

Doch zum sechsten Verhandlungstag kam es aufgrund zweifelhafter Einträge in den der Öffentlichkeit digital zugänglichen Prozessankündigungen eines Justiz-Portals nun – vorerst – nicht. Und die 5. Große Strafkammer nutzte, nur wenige Tage nach Inkrafttreten einer Änderung der Strafprozessordnung, erstmals bei einem Schwurgerichtsprozess die Möglichkeit, das Verfahren für längere Zeit als bislang möglich auszusetzen.

Unstimmigkeit über den Termin

Zu Beginn des geplanten Verhandlungstages hatte die Verteidigung auf Unstimmigkeiten in den elektronischen Ankündigungen hingewiesen: Im Portal des Landgerichts sei der Verhandlungstag seit mehreren Wochen als „aufgehoben“ markiert gewesen. Erst kurz vor dem Termin sei zusätzlich „nicht aufgehoben“ zu lesen gewesen.

Einer der Anwälte, die den 43-Jährigen vertreten, äußerte massive Zweifel daran, ob dadurch nicht die Öffentlichkeit blockiert worden sei, weil potenzielle Zuschauer in dem Glauben, die Verhandlung fände nicht statt, von einer Teilnahme abgesehen hätten.

Kammer benötigte Beratungszeit

Die Kammer benötigte einiges an Beratungszeit, um dann, demonstrativ trugen sie dabei keine Roben, zwei Beschlüsse zu verkünden: Der sechste Verhandlungstag wurde kurzerhand aufgehoben. Anschließend wurde in nicht-öffentlicher Sitzung der Prozess für vier Wochen ausgesetzt.

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Der nächste Verhandlungstag soll nun der 30. April sein. Damit nutzten die Richter die erst in der vergangenen Woche vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit, Verfahren über die bislang geltenden Fristen hinaus aus Gründen des Infektionsschutzes zu unterbrechen.

Sorge um Viren – Computerviren

Die Verteidigung trieb allerdings nicht nur die Frage eines möglichen Revisionsgrundes um, sondern ein Anwalt machte sich ganz offenbar auch Sorgen um Viren. Nein, nicht etwa um Corona, sondern um Computer-Viren, die seine Geräte lahm legen könnten.

Eine Festplatte mit neuen Beweismitteln habe er daher eigens der IT-Abteilung einer Hochschule zur Untersuchung gegeben. „Gerade in der jetzigen Zeit können wir es uns nicht leisten, dass unsere Computer durch einen Virus lahm gelegt werden“, so der Anwalt.