Dinslaken/Düsseldorf. Verwaltungsgericht lehnt den Eilantrag des Ratsherrn Perkovic ab. Er hat vor allem gegen die beschlossene Aufnahme von Flüchtlingen argumentiert.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Eilantrag des Dinslakener Ratsmitglieds Mirko Perkovic (Limit) gegen die Umsetzung der vom Bürgermeister der Stadt Dinslaken gemeinsam mit dem CDU-Fraktionsvorsitzenden unterzeichneten Dringlichkeitsentscheidungen für unzulässig erklärt.
So argumentiert Mirko Perkovic
Weil die geplante Sitzung des Stadtrats am 31. März wegen der Corona-Auflagen nicht stattfinden konnte, hatte Bürgermeister Dr. Michael Heidinger in einem gemeinsamen Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden geprüft, ob eine Ratsmehrheit für 14 Dringlichkeitsentscheidungen möglich wäre und die betreffenden Beschlussvorlagen dann gemeinsam mit dem CDU-Fraktionsvorsitzenden Heinz Wansing unterzeichnet.
Mirko Perkovic hatte gegen die Umsetzung dieser Beschlüsse eine einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht beantragt. Er habe aus der Presse von den Dringlichkeitsentscheidungen erfahren und habe vorher keine Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt, argumentierte Perkovic. Zudem konnte er bei dem beschlossenen Tagesordnungspunkten keine Dringlichkeit erkennen. Dabei wendet er sich neben der Restaurierung des Kunstwerks „Die Sieben Säulen der Weisheit“ vor alle vor allem gegen die im Eilantrag beschlossene Aufnahme von fünf unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen aus den überfüllten Flüchtlingslagern im Rahmen des Bündnisses „Sichere Häfen“.
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Bürgermeister wolle sich „lästige Diskussion“ ersparen
Eine Dringlichkeit von Entscheidungen sei nur geboten, wenn der Kommune ansonsten „erhebliche Nachteile oder Gefahren“ drohen würden - etwa bei Katastrophenfällen. „Die Verbringung unbegleiteter minderjähriger Migranten nach Deutschland (Dinslaken) aus einem anderen EU-Land, in dem diese bereits Aufnahme gefunden haben, stellt für die Stadt Dinslaken weder einen Katastrophenfall, noch einen Notfall dar“, argumentiert Perkovic. Der Stadt drohe „durch die Nicht-Verbringung auch kein ‘erheblicher Schaden’“. Der Bürgermeister erspare sich „unter dem Vorwand der Corona-Krise lediglich die lästige Diskussion zu einem umstrittenen Thema“. Die Aufnahme des Tagesordnungspunktes stehe zudem gegen die aktuelle Beschlusslage des Bundestags. Dadurch, so Perkovic, werde der Rat „entmachtet“ und die Coronakrise ausgenutzt, um „unsere grundlegenden demokratischen Strukturen aus den Angeln“ zu heben. Zudem hätte die Ratssitzung seiner Meinung nach im Tribünenhaus stattfinden können.
Das sagt das Verwaltungsgericht
Inhaltlich gibt das Verwaltungsgericht Mirko Perkovic teilweise Recht: Nicht bei allen getroffenen Dringlichkeitsentscheidungen „seien die Voraussetzungen für deren Erlass erkennbar“. Maßgeblich sei allein, ob für die Gemeinde oder ihre Einwohner bei Verzögerung der Entscheidung erhebliche Nachteile oder Gefahren entstehen können. „Sonstige Gefahren oder Nachteile für Dritte rechtfertigten nicht die vorübergehende Außerkraftsetzung der regulären gesetzlichen Zuständigkeitsordnung zu Lasten des Rates,“ so das Verwaltungsgericht. Dem Antrag gibt es dennoch nicht statt. Begründung: Mirko Perkovic fehle die Antragsbefugnis. Durch eine Dringlichkeitsentscheidung, deren Voraussetzungen möglicherweise nicht vorlagen, werde „nicht in die Rechte eines einzelnen Ratsmitgliedes eingegriffen, sondern in die Entscheidungskompetenz des Rates.“ Deswegen könne nicht ein einzelnes Ratsmitglied sondern nur der Stadtrat selbst die Entscheidungen beanstanden, so das Gericht.
So geht es weiter
Perkovic sieht seine im Eilantrag vorgelegte Begründung „ohne jede Einschränkung“ bestätigt. „Weder die Verschiebung der Sanierung und Umsetzung eines Denkmals, noch die Verschiebung weiterer 13 eilig beschlossener Tagesordnungspunkte einschließlich der Verbringung unbegleiteter minderjähriger Migranten nach Dinslaken aus einem anderen EU-Land, in dem diese bereits Aufnahme gefunden haben, bis zur nächstmöglichen Ratssitzung stellt für die Stadt Dinslaken einen Katastrophen- oder Notfall dar.“ Dass es aber einen entsprechenden Ratsbeschluss zur Beanstandung des Verfahrens geben wird, scheint eher unwahrscheinlich. Perkovic: „Obwohl ich alle Ratskolleginnen und -kollegen auf das mit Händen zu greifende rechts- und demokratiewidrige Handeln des Bürgermeisters aufmerksam gemacht habe, war es keinem von ihnen wert, mit mir zusammen gegen die Beschneidung der demokratischen Rechte unseres Dinslakener Stadtrates aufzubegehren.“ Ob er gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen werde, beantwortete Mirko Perkovic auf Nachfrage der NRZ nicht.
Das sagt die Stadt Dinslaken
Die Stadt verfahre nun weiter wie geplant, so Stadtsprecher Marcel Sturm. „Wir setzen die im Einvernehmen mit den Fraktionsvorsitzenden gefassten Beschlüsse um.“ Der Rat wurde über die Einschätzung des Gerichtes informiert, am Freitag gibt es ein Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden. Die Bereitschaft zur Aufnahme der Geflüchteten habe Dinslaken bereits unter Vorbehalt eines Ratsbeschlusses erklärt. „Dieser Vorbehalt soll nun aufgehoben werden,“ so Sturm.