Kreis Wesel. Der neue Sonderplan gilt ab Donnerstag, 23. April. Schulen werden von den Buslinien bedarfsgerecht angefahren, teilt das Verkehrsunternehmen mit.
Das Verkehrsunternehmen passt den Busverkehr der Wiederaufnahme eines Teils des Schulunterrichts an den Schulen in den Kreisen Wesel und Kleve an. So gilt ab Donnerstag, 23. April, an den Schultagen von Montag bis Freitag ein neuer Sonderfahrplan. Samstags und sonntags sowie an Feiertagen gilt dann der schon vor der Corona-Krise gültige Standardfahrplan.
Es fahren mehr Linienbusse als bisher
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Durch den Sonderfahrplan bringen die Verkehrsunternehmen Niag und Look deutlich mehr Busse als bisher auf die Straße, heißt es in einer Pressemitteilung. Die Linienbusse, die Schülerinnen und Schüler befördern, fahren nach dem neuen Sonderfahrplan die Schulen bedarfsgerecht an. Auch außerhalb der Schulzeiten von Montag bis Freitag fahren ab Donnerstag wieder mehr Linienbusse als bisher. Ziel ist es, allen Schülerinnen und Schülern sowie den Pendlerinnen und Pendlerinnen gerecht zu werden.
Abstimmung mit den Schulen
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Der Sonderfahrplan sei das Ergebnis eines engen Abstimmungsprozesses mit den Aufgabenträgern, den Kreisen Wesel und Kleve. Christian Kleinenhammann, Vorstand der Niag Unternehmensgruppe, erklärte zum neuen Sonderfahrplan: „Seit Montag haben wir aus der engen Abstimmung mit den Aufgabenträgern, also den Kreisen Wesel und Kleve, Informationen dazu, an welchem Ort und an welcher Schule welcher Bedarf besteht. Die Informationen stammen aus der direkten Abstimmung der Schulen mit den Kreisen. Wir haben seit Montag mit Hochdruck an dem neuen Sonderfahrplan gearbeitet und können nun pünktlich zum Donnerstag damit starten.“
Einige Fahrten fallen weiterhin aus
Zur Orientierung finden Fahrgäste eine Liste der Fahrten, die - abweichend vom Standardfahrplan - mit dem neuen Sonderfahrplan nicht bedient werden, auf www.niag-online.de.
Die Fahrgäste werden nachdrücklich dazu aufgerufen, in den Bussen und an den Haltestellen die Verhaltensvorgaben der Behörden in der durch das Coronavirus hervorgerufenen Ausnahmesituation einzuhalten.
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