Voerde. 22 Ratsmitglieder haben bisher ihre Teilnahme an der Sitzung trotz Corona-Krise angekündigt. Beschlussfähigkeit wäre damit denkbar knapp gegeben.
Der Plan, am 31. März den Stadtrat in Zeiten der Corona-Krise tagen zu lassen, um den Haushalt zu verabschieden und andere „dringend notwendige Beschlüsse“ zu treffen, stößt in dem Gremium teils auf Bedenken und Unverständnis. So haben etwa die Vorsitzenden der beiden großen Fraktionen im Stadtrat, Uwe Goemann (SPD) und Ingo Hülser (CDU), in den eigenen Reihen Anfragen bekommen, wie es angesichts des vom Bund verhängten Kontaktverbots für die Bevölkerung sein kann, dass diese Sitzung stattfinden soll. Auch die Sorge vor einer Gefährdung ist wahrnehmbar.
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In einer am Freitagvormittag geführten Telefonkonferenz mit dem Ältestenrat, bei der die Details zur Durchführung der geplanten Ratssitzung abgestimmt wurden, hatten die Fraktionschefs Rückmeldung darüber gegeben, wieviele Ratsmitglieder am kommenden Dienstag dabei sein werden. Bislang sind es 22. Beschlussfähig ist der Stadtrat dann, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder anwesend ist. Bei einer Zahl von 43 Ratsmitgliedern (inklusive Bürgermeister) müssten demnach 21 (ohne Bürgermeister) zugegen sein, wie Bürgermeister Dirk Haarmann erläutert. Nach dem Stand vom frühen Freitagnachmittag wäre die Beschlussfähigkeit des Gremiums also denkbar knapp gegeben.
Bürgermeister argumentiert mit finanzieller Handlungsfähigkeit der Stadt
Der Verwaltungschef begründet die Notwendigkeit der Sitzung trotz der Corona-Pandemie insbesondere mit dem Haushalt für das laufende Jahr, der zwingend vom Stadtrat beschlossen werden muss, um dann dem Kreis zur Genehmigung vorgelegt werden zu können. Es gehe darum, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt herzustellen. Ohne einen rechtskräftigen Haushalt dürfe die Kommune grundsätzlich ausschließlich Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Außerdem müssten alle noch nicht begonnenen Investitionen vom Kreis als Kommunalaufsicht auf Antrag einzeln genehmigt werden, hatte Haarmann gegenüber der NRZ erklärt.
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Die Zulässigkeit der öffentlichen Ratssitzung trotz des Kontaktverbotes und der untersagten Veranstaltungen und Versammlungen ist in einem Schreiben des NRW-Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 21. März formuliert. Die Sitzungen der kommunalen Gremien dienten der Ausübung und dem Erhalt der im Grundgesetz garantierten und auch weiter zu gewährleistenden kommunalen Selbstverwaltung und fielen daher nicht unter die in Folge der Pandemie erlassenen Auflagen. Wenn die Gremien tagen, seien die Regelungen zum Infektionsschutz (Abstände zwischen Personen etc.) einzuhalten, erklärt Haarmann.
Ratsmitglieder sitzen nicht wie sonst an Tischen
Der Rat wird am Dienstag nach jetzigem Stand in deutlich dezimierter Größe tagen. Die Mitglieder müssen auf ihre gewohnten Tische, an denen sie ansonsten zu zweit sitzen, verzichten. Geplant ist, nur für die Fraktionschefs einen Tisch mit Mikrofon aufzustellen. Haarmann verweist auf den aus seiner Sicht ausreichend im Ratssaal vorhandenen Platz und die dort eingehaltenen Mindestabstände, die größer als die in Bau- oder Supermärkten vorgeschriebenen seien. Der Verwaltungschef kann, wie er sagt, die kritischen Stimmen verstehen und betont, dass die Verwaltung sich die Entscheidung nicht leicht gemacht habe: „Wir haben sorgfältig abgewogen.“ Er müsse dafür sorgen, dass für die Stadtentwicklung wichtige Beschlüsse nicht auf die lange Bank geschoben werden.
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Haarmann hofft, dass die Ratssitzung nach 20, 30 Minuten beendet ist. Im Idealfall rufe er die einzelnen Tagesordnungspunkte auf und stelle diese sofort zur Abstimmung – heißt, eine Beratung darüber fände nicht statt. Ihm zufolge gibt es bei den anstehenden Beschlüssen bisher „keine Knackpunkte“. Nun muss sich aber erst einmal zeigen, ob der Stadtrat am Ende überhaupt wird entscheiden können, sprich die erforderliche Mindestzahl an Mitgliedern anwesend sein wird.