Dinslaken. Die Stadt Dinslaken fordert vom Land einheitliche Vorgaben zum Corona-Erlass - etwa zur Behandlung von Friseuren, Kosmetik- oder Nagelstudios.

Einheitliche Vorgaben zum Corona-Erlass fordert die Stadt Dinslaken vom Land. Denn im Erlass, welche Geschäfte geöffnet haben dürfen und welche nicht, habe es Unstimmigkeiten gegeben.

Unstimmigkeiten gemeldet

„Zu den Vorgaben des Landes gab und gibt es noch einige Fragen, zum Beispiel zur Gleichbehandlung von Friseurgeschäften mit etwa Nagelstudios, Kosmetiksalons oder Sonnenstudios“, sagt Bürgermeister Dr. Michael Heidinger mit Blick auf die ersten Rückmeldungen. „Wir haben diese Unstimmigkeiten an die verantwortlichen Stellen gemeldet und waren damit nicht die einzigen. Ich gehe also davon aus, dass auf Landesebene nachgeschärft wird. Das ist auch nötig, denn wir brauchen einheitliche Vorgaben in allen Städten und Gemeinden.“

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„Ebenfalls haben wir heute einen Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder bekommen. Danach können Steuerpflichtige, die unmittelbar von der Krise betroffen sind, beim Finanzamt beantragen, dass der Gewerbesteuermessbetrag für die Vorauszahlungen herabgesetzt wird“, teilt Dinslakens Bürgermeister Dr. Michael Heidinger mit. Das sei „ein wichtiges Signal. Gleichzeitig erwarte ich, dass die angekündigten Hilfen für unsere Unternehmerinnen und Unternehmer rasch, unkompliziert und mit spürbaren Effekten in die Wege geleitet werden.“

Am Freitag trifft sich im Dinslakener Rathaus der Stab für außergewöhnliche Ereignisse unter Leitung von Bürgermeister Heidinger erneut, um die aktuelle Lage zu besprechen.