Rees/Berlin. Die Bürgermeister von Emmerich bis Oberhausen trafen sich in Berlin zu intensiven, erfreulichen Gesprächen mit dem Eisenbahnstaatssekretär.
Recht zufrieden kehrten die Bürgermeister der Betuwe-Kommunen von Emmerich bis Oberhausen von Gesprächen mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Enak Ferlemann vom Bundesverkehrsministerium in Berlin zurück. Auf Vermittlung der Bundestagsabgeordneten aus den Kreisen Kleve und Wesel sowie der Stadt Oberhausen tauschten sich die Gesprächsteilnehmer intensiv über die Forderungen aus dem Niederrheinischen Appell sowie die Folgen des neuen Eisenbahnkreuzungsgesetzes aus.
Bitte um wohlwollende Prüfung
Dabei versicherte Staatssekretär Ferlemann, dass die Forderungen aus dem Niederrheinischen Appell, soweit gesetzlich vertretbar, an das Eisenbahnbundesamt mit der Bitte um wohlwollende Prüfung weitergegeben worden seien.
Die Betuwe-Anliegerkommunen hatten bereits Mitte 2017 Staatssekretär Ferlemann den Appell überreicht, in der Folge die Forderungen detailliert aufgeführt und schließlich auch eine Kostenschätzung an das Verkehrsministerium übermittelt.
Stadt Rees hat transparenten Lärmschutz erkämpft
Ferlemann lobte in dem Gespräch das Engagement der Kommunen und erklärte, dass insbesondere in Sachen transparenter Lärmschutz alle Kommunen ähnliche Lösungen erwarten könnten, wie sie der Stadt Rees für den Planungsabschnitt Haldern zugesagt worden sind.
Die Stadt Rees hatte in Gesprächen mit der Deutschen Bahn erreicht, dass in der Ortslage der etwas teurere transparente Lärmschutz entlang der Strecke errichtet werde, der allerdings den gesetzlich vorgeschriebenen Lärmschutz für die betroffenen Anlieger gewährleisten muss. Hier würden alle Kommunen selbstverständlich gleich behandelt.
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Ferlemann stellte im Übrigen fest, dass die namentlich durch die Arbeitsgruppe Betuwe gemeinsam mit den örtlichen Bundestagsabgeordneten erreichte 100-Prozentförderung der Bahnübergangsbeseitigungen, an denen die Kommunen nach dem alten Eisenbahnkreuzungsgesetz bislang kostenmäßig zu einem Drittel bei Gemeindestraßen beteiligt waren, Vorbild für die neuen Regelungen im Eisenbahnkreuzungsgesetz war.
Anlieger-Kommunen sind nicht an kreuzungsbedingte Kosten beteiligt
Danach tragen Bund, Deutsche Bahn und das jeweilige Bundesland sämtliche kreuzungsbedingten Kosten. Ferlemann versicherte, dass die Anlieger-Kommunen an den kreuzungsbedingten Kosten nicht mehr beteiligt würden, unabhängig davon, ob die Städte mit allen Planungen zur Bahnübergangsbeseitigungen auf ihrem Stadtgebiet einverstanden sind und den sogenannten Konsens erklärt haben.
Die Bürgermeister nahmen insoweit die klare Aussage des Staatssekretärs mit großer Freude auf, dass sie nunmehr einzelnen Kreuzungsvereinbarungen auf ihrem Stadtgebiet zustimmen können, ohne Gefahr zu laufen, auf erheblichen Kosten sitzen bleiben zu müssen, wenn bei anderen Bahnübergangsbeseitigungen Dissens zwischen Stadt und Deutscher Bahn besteht.
Die Kommunen werden nunmehr in der nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe Betuwe gemeinsam mit den jeweiligen Bürgerinitiativen die konkreten Folgen für die einzelnen Städte diskutieren.