Voerde. Die Stadt Voerde könnte ihre Interessen beim Betuwe-Bau nur noch gerichtlich durchsetzen. Die Erfolgschancen bewertet sie aber als gering.

Die Stadt Voerde rechnet sich für eine Klage gegen den Betuwe-Feststellungsbeschluss wenig Chancen auf Erfolg aus. Der städtische Fachbereich Rechtsservice hat die einzelnen Einwendungen der Stadt Voerde gegen die Planungen der Bahn juristisch geprüft – und hält keinen der Punkte für gerichtlich durchsetzbar. Am Donnerstag, 12. März, entscheidet der Stadtrat, ob die Stadt klagen soll – oder nicht.

Diese Frage ist noch offen

Ein für die Entscheidung relevanter Punkt ist allerdings noch offen: Das Land hatte angekündigt, den Kostenanteil, den die Kommunen für die Beseitigung der Bahnübergänge im Rahmen des Betuwe-Baus tragen müssten, zu übernehmen – Voraussetzung ist, dass Kommune und Bahn bei allen Übergängen Einigkeit erzielen. Das setzt die ohnehin klamme Stadt Voerde unter Druck – denn sie ist ja gegen die ersatzlose Streichung des Übergangs Schwanenstraße. Möglicherweise ist diese Ankündigung des Landes aber überflüssig, mutmaßte die Stadt und stellte diese Frage auch dem Land: Nach dem vom Bundestag beschlossenen „Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ übernehme der Bund bei einigen Vorhaben wie etwa der Beseitigung von Bahnübergängen durch eine Unter- oder Überführung ohnehin die Kosten. Weil das Land noch nicht geantwortet hat, hängt die Stadt Voerde diesbezüglich weiter in der Luft.

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Abgesehen von dieser Frage würden die Kosten für ein Klageverfahren und einen Fachanwalt bei etwa 32.000 Euro liegen.

Das waren Einwände der Stadt

Die Stadt hatte gegen die ersatzlose Streichung des Bahnübergangs Schwanenstraße mehrere Argumente ins Feld geführt. Neben der Trennung der Ortsteile wurde vor allem damit argumentiert, dass sich die Anfahrtswege der Feuerwehr verlängern, wenn der Übergang wegfällt und gleichzeitig die Unterführung Steinstraße wegen Starkregens überflutet ist.

Die zusätzliche Anfahrtszeit über die Rahmstraße betrage vier Minuten. Weil an einem Übergang Schwanenstraße in Zukunft noch häufiger mit geschlossenen Schranken zu rechnen wäre, könnte die Fahrtzeit gleich lang sein, argumentierte die Bahn. Die Rechtsprechung lehne bislang einen Anspruch auf Abhilfe sogar dann ab, wenn sich die Hilfsfristen für den Rettungsdienst im Einzelfall verlängern – mit Verweis darauf, dass die Kommune ja schließlich die Standorte für die Rettungsdienste anpassen könnte. „Insgesamt muss daher leider festgehalten werden, dass aus der Schließung des Bahnübergangs Schwanenstraße keine Verletzung des Selbstverwaltungsrechts der Stadt Voerde erfolgt“, bedauert die Stadt.

Bahn von Sicherheitsnachweisen „weitgehend freigestellt“

Auch die Bedenken, die die Stadt bezüglich der Sicherheit bei Gefahrguttransporten ins Feld geführt hat, hätten vor Gericht nach Einschätzung des Fachbereichs Rechtsservice wohl keinen Bestand. Während ansonsten „Anlagenbetreiber Sicherheitsnachweise zu erbringen und Vorsorgemaßnahmen bezüglich möglicher Unfälle zu treffen“ hätten, „wird die DB Netz AG hiervon weitestgehend freigestellt.“ Das Bundesverwaltungsgericht gehe dabei von einer „immanenten Sicherheit“ des Eisenbahnbetriebes aus und lehne sogar Prüfungen im Rahmen der Planfeststellung ab. Somit sei die von der Stadt geforderte Verlegung von Weichenanlagen aus Siedlungsgebieten wohl nicht durchzusetzen.

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Der von der Stadtverwaltung geforderte transparente Schallschutz etwa im Bereich des Bahnhofs wurde zwar im Planfeststellungsbeschluss abgelehnt. Allerdings sei die konkrete Ausgestaltung des Schallschutzes auch nicht Gegenstand der Planfeststellung. Der Einsatz transparenter oder begrünter Elemente wurde nicht ausgeschlossen. Es bestehe aber kein Anspruch darauf, dass die Regelungen zur optischen Gestaltung schon im Planfeststellungsbeschluss getroffen werden, so die Stadt. Auch das Argument, dass nicht-transparenter Schallschutz am Bahnhof das Sicherheitsbedürfnis der Nutzer „massiv vernachlässigt“, sei vor Gericht nicht verwertbar – die Kommune könne nicht stellvertretend für die Nutzer deren Rechte geltend machen.

So geht es weiter

Die Stadt empfiehlt der Politik keinen Beschluss sondern stellt eine Kenntnisnahme oder eben den Beschluss, zu klagen, zur Wahl.

Der Stadtrat beschäftigt sich am Donnerstag, 12. März, 17 Uhr, im Rathaus (großer Sitzungssaal) in öffentlicher Sitzung mit dem Thema.