Voerde. Stadt rechnet im Januar mit Planfeststellungsbeschluss für den ersten Abschnitt auf Voerder Gebiet. Damit würde sich bald ein Dissensfall klären.
Noch hat das Eisenbahnbundesamt (EBA) für keinen der beiden auf Voerder Stadtgebiet liegenden Abschnitte grünes Licht zum geplanten dreigleisigen Ausbau der Betuwe-Linie Oberhausen-Emmerich gegeben – doch allzu lange soll es beim ersten Teil zumindest offenbar nicht mehr dauern: Der Planfeststellungsbeschluss des EBA, durch den die Bahn Baurecht erhält, sei für Januar 2020 angekündigt, erklärt Bürgermeister Dirk Haarmann auf Nachfrage der NRZ. Ein zentraler Punkt hier ist, wie ein zwischen Stadt und Bahn bisher nicht ausgeräumter Dissens geregelt sein wird.
Schwierige Rahmenbedingungen
Es geht um den Bahnübergang an der Schwanenstraße. Der wird, wie alle Querungen im Stadtgebiet, aufgehoben. Während die Stadt an dieser Stelle einen Ersatz in Form einer Unterführung fordert, will das Verkehrsunternehmen das Bauwerk ersatzlos wegfallen lassen. Sollte das EBA aus Voerder Sicht negativ entscheiden, liege es in der Verantwortung der Politik zu sagen, ob die Stadt dagegen klagen soll, sagt Haarmann. In dem Zusammenhang weist der Verwaltungschef auf einen problematischen Aspekt hin: die Ankündigung des Landes, die kommunalen Finanzierungsanteile für die Beseitigung der Bahnquerungen nur dann zu übernehmen, wenn keine Klage erhoben wird. Bei sämtlichen die Beseitigung von Bahnübergängen betreffenden Maßnahmen auf Voerder Gebiet muss ein Konsens zwischen Stadt und Bahn gegeben sein, damit das Land den Kostenanteil der Kommune trägt.
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Das möge man nennen, wie man will, konstatiert Haarmann, aber diese „Abhängigkeit“ sei da. Deshalb müsse die Politik immer auch in der Verantwortung entscheiden, ob in Kauf genommen werden soll, dass die Stadt auch im Falle der anderen Bahnübergangsbeseitigungen die 30 Prozent selbst zahlen soll, wenn sie in der Klage unterliegen sollte. „Dann wäre der Stadt ein Bärendienst erwiesen.“ Das mache die Lage so schwierig und erfordere es, über den Punkt „solide“ zu diskutieren. Nun bleibe zunächst einmal abzuwarten, was im Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes stehen wird. Die Stadt habe genügend Argumente dafür vorgebracht, den im Zuge des Streckenausbaus entfallenden Bahnübergang an der Schwanenstraße durch eine Unterführung zu ersetzen, erklärt Haarmann. Die Kommune sähe sich in ihrer städtebaulichen Entwicklung gehemmt, würde diese Verbindung zwischen den westlich und östlich der Bahnlinie gelegenen Siedlungsbereichen nicht erhalten.
Bürgermeister: Lange Rampe ist unzumutbar
Hauptstreitpunkt zwischen Stadt und Bahn im zweiten Planfeststellungsabschnitt ist die Frage, wie Zugreisende in Friedrichsfeld den Bahnsteig erreichen sollen. Nach Planung der Bahn soll eine etwa 150 Meter lange Rampe den Zugang dorthin schaffen. Die Stadt pocht auf den Einbau eines Aufzuges. Haarmann hält die Planung der Bahn für unzumutbar. „Schicken sie da mal eine Person mit Rollator hoch!“
Der Verwaltungschef kann die Haltung der Bahn nicht nachvollziehen – auch in Anbetracht deren Ankündigung, viele Millionen Euro in die Hand nehmen zu wollen, um die Bahnhöfe zu ertüchtigen. „Da frage ich mich, warum man hier nicht von Anfang an die richtige Entscheidung trifft und den Aufzug mit einplant.“ Dies wäre doch auch im Sinne der Förderung des öffentlichen Personenverkehrs. Ziel müsse es doch sein, Zugfahren attraktiv zu gestalten. „Da kann man doch nicht sagen: ,Sieh zu, wie du hoch auf den Bahndamm kommst’“, findet Haarmann. Sollte das EBA der Forderung der Stadt nicht entsprechen, müsse man beraten, wie „wir damit umgehen wollen“.
>>Info: Die Planfeststellungsabschnitte
Der erste Planfeststellungsabschnitt beim Ausbau der Betuwe-Strecke auf Voerder Gebiet beginnt im Süden ab der Stadtgrenze Dinslaken und endet in Höhe der Grenzstraße. Daran schließt sich in Richtung Norden der Planfeststellungsabschnitt 2.1 an, der sich zum größten Teil auf Friedrichsfelder Gebiet erstreckt.
Etwas unglücklich findet es Bürgermeister Dirk Haarmann, dass die beiden Bereiche getrennt voneinander sind und der Planfeststellungsbeschluss für den Bereich 2.1 „wahrscheinlich deutlich später kommen“ werde als der für den ersten. So sei es nicht möglich, die jeweiligen Beschlüsse des Eisenbahnbundesamtes in den Wechselwirkungen politisch zu beraten und die Entscheidungen müssten zunächst für den ersten Abschnitt und völlig unabhängig davon zu einem späteren Zeitpunkt für den zweiten getroffen werden.