Dinslaken. Die Stadt Dinslaken hat den Verwarngeldkatalog überarbeitet. Wer gegen das Ortsrecht verstößt, wird ab Dezember kräftiger zur Kasse gebeten.

Wer seine Zigarettenkippe wegschnippt, das Kaugummi auf den Boden spuckt oder mit dem Hund ohne Leine geht, wird ab Dezember kräftiger zur Kasse gebeten. Nachdem das Land Mitte des Jahres einen neuen Buß- und Verwarngeldkatalog veröffentlicht hat, hat auch die Stadt ihren Verwarngeldkatalog überarbeitet.

Verwarngelder werden verhängt, wenn jemand gegen das Ortsrecht verstößt – also etwa gegen die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die Stadtpark-, Markt- oder Spielplatzsatzung. Wer etwa eine Zigarettenkippe wegwirft, verstößt gegen das Verunreinigungsverbot der Ordnungsbehördlichen Verordnung und kann dafür mit 30 Euro zu Kasse gebeten werden – sollte er sich wiederholt erwischen lassen, können 55 Euro fällig werden. Vorher lag das Verwarngeld bei 10 bis 30 Euro.

Das kosten häufige Verstöße

„Ich zahle ja Hundesteuer, dann kann mein Hund hier auch machen“. So reagieren Hundehalter gerne, wenn sie auf Hinterlassenschaften ihrer Lieblinge angesprochen werden. Für das erste Häufchen können nun 25 Euro fällig werden (früher 20 Euro), Wiederholungstäter können ebenfalls mit 55 Euro zu Kasse gebeten werden. Die Verunreinigung mit Hundekot ärgere viele Bürger, erklärt Marcus Jungbauer, Leiter des städtischen Fachdienstes Ordnung, Gewerbe und Verkehr, außerdem trägt sie zum Unsicherheitsgefühl bei, wie die Untersuchung der Hochschule Bochum zu Angsträumen in Dinslaken gezeigt hat.

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Wer etwa im Stadtpark seinen Hunde ohne Leine Gassi führt, kann mit 25 Euro (vorher 20 Euro) belangt werden, beim wiederholten Spaziergang ohne Leine werden 55 Euro fällig. Das Füttern von Enten ist schlecht für die Tiere und fürs Portemonnaie: 35 (vorher 25) bzw. 55 Euro. Gleiches gilt für Katzen und Tauben.

Wer auf Spielplätzen Alkohol trinkt kann sich von 25 bis 55 Euro trennen – wenn er die Flasche liegen lässt, wird es noch teurer. Wobei die Mitarbeiter der Stadt auch Ermessensspielräume haben, je nachdem ob eine Gruppe Jugendliche oder Erwachsene vor ihnen sitzen. „Wir möchten vor allem auch aufklären“, so Jungbauer – es könnte also auch bei einer mündlichen Verwarnung bleiben. Auch die Beurteilung von „grob ungehörigen Handlungen“ liegt im Ermessen der Mitarbeiter. „Sexuelle Handlungen auf der Bank etwa im Stadtpark“ können 10 bis 55 Euro kosten. Je nachdem, was „da tatsächlich vorgenommen wird“, so Jungbauer.

Das wurde neu aufgenommen

Manche Punkte wurden neu in den Verwarngeldkatalog aufgenommen: das Wegwerfen von Kaugummis etwa kann beim ersten Mal mit 30 Euro bestraft werden (Wiederholung: 55 Euro). „Das Entfernen bedeutet einen hohen Aufwand für den Din-Service“, begründet Jungbauer. Ebenfalls neu: Das Betteln mit Hunden wird geahndet. Im vergangenen Jahr hatte es einen entsprechenden Ratsbeschluss gegeben. Auch hier müssen die Mitarbeiter bewerten. ob der Hund ein Gefährte ist oder als Druckmittel dient – dann können 35 bis 55 Euro fällig werden.

„Der Knackpunkt ist: Wir müssen die Leute auch erwischen“, so Jungbauer. Derzeit hat die Stadt acht Mitarbeiter, die zudem auch für den ruhenden Verkehr zuständig sind, einer ist im Außendienst auch abends unterwegs.