Dinslaken. Stadtwerke erklären Anstieg mit höheren Kosten. Arbeitspreis beim Grundversorgungstarif steigt um etwa sechs Prozent, Servicepreis bleibt stabil.
Die Stadtwerke erhöhen zum 1. Januar die Preise. „Die Erhöhung der EEG-Umlage, steigende Netzentgelte, Beschaffungskosten und weitere nicht von den Anbietern selbst zu beeinflussende Strompreisbestandteile zwingen auch die Stadtwerke Dinslaken zu Preisanpassungen zum 1. Januar 2020“, schreibt das Unternehmen zur Begründung.
Konkret heißt das, dass sich beim Grundversorgungstarif „DINBasis“ der Arbeitspreis um etwa sechs Prozent auf 26,70 Cent pro Kilowattstunde brutto erhöht. Der Servicepreis konnte laut Stadtwerke stabil gehalten werden und beträgt weiterhin 135 Euro im Jahr. „Die Stadtwerke Dinslaken setzten alles daran, die Kosten für ihre Kunden so gering wie möglich zu halten und gehören auch 2020 weiterhin zu den günstigsten regionalen Anbietern“, rechtfertigt sich das Unternehmen.
Die Ableser sind unterwegs
Sparen lasse es sich zudem mit dem 100-prozentigen Ökostrom DIN-Strom+. Und dies gleich in zweifacher Hinsicht sowohl in Bezug auf den Preis pro Kilowattstunde als auch auf die CO2-Bilanz. „Uns ist es gelungen, den Preis für die Erdgas-Kunden das vierte Jahr in Folge konstant zu halten, während größere Anbieter deutlich angezogen haben“, heißt es.
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Rund 80.000 Zählerstände von Strom-, Wasser-, Gas- und Fernwärmeverbrauch werden alljährlich im Auftrag der Stadtwerke abgelesen. Ab Montag, 25. November, sind die Mitarbeiter wieder in Dinslaken und Hünxe-Bruckhausen unterwegs. Um die Kunden häufiger zu Hause anzutreffen, arbeiten die Ableser auch wochentags bis 19 Uhr und samstags außerhalb der üblichen Geschäftszeiten der Stadtwerke.
Anwohner werden gebeten, den Ablesern, die sich grundsätzlich durch einen Dienstausweis legitimieren können, ungehinderten Zugang zu den Zählern zu ermöglichen. „Wer nicht zu Hause ist, findet im Briefkasten eine Nachricht mit einem neuen Ablesetermin. Wer diesen nicht wahrnehmen kann, wird gebeten, über die angegebene Telefonnummer einen individuellen Termin zu vereinbaren.“ Die Werke weisen darauf hin, dass sie in regelmäßigen Abständen zu einer Ablesung durch eigenes Personal verpflichtet sind. „In Einzelfällen kann auch die Erstellung eines Fotonachweises des Zählerstandes erforderlich sein. Dafür bitten wir um Verständnis.“