Hünxe. Vor dem Oberverwaltungsgericht ist ein Gegner der Zeelink-Gaspipeline mit einem Eilverfahren gescheitert. Initiative kritisiert die Richter.

Ein Eilverfahren gegen den Bau der Zeelink-Gaspipeline ist vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster gescheitert. Die Richter haben die Klage abgewiesen (wir berichteten). Die Initiative gegen den Pipeline-Bau weist darauf hin, dass es sich nicht um jenen Kläger handelt, der von ihr unterstützt wird.

Wie Rainer Rehbein, einer der Sprecher der Initiative, mitteilt, sei es „allerdings enttäuschend, dass der neu gegründete 21. Senat des OVG offensichtlich nur aus einem älteren Urteil abgeschrieben hat.“ Auch darin hatten nämlich die Richter in Münster die Sicherheitsregularien des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) für ausreichend erklärt. Und dies, so Rehbein, trotz der Unfälle in der Vergangenheit und der Todesgefahr für Tausende.

Initiative weist auf einen Verfahrensfehler hin

Dagegen hätten die Münsteraner Richter ignoriert, dass ein anderes Oberverwaltungsgericht gerade dieses von der Gasindustrie selbst aufgestellte Regelwerk als „Eigengesetzgebung“ gebrandmarkt und das gleichzeitige Fehlen gesetzlicher Bestimmungen moniert habe. Daher komme es in den anstehenden Hauptverhandlungen, beziehungsweise spätestens vor dem Bundesverwaltungsgericht, unter anderem darauf an, diese Auffassung des OVG anzugreifen.

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In der Mitteilung der Initiative heißt es zudem, dass die Kanzlei für Verwaltungsrecht, welche „ihren“ Kläger vertritt, das OVG darauf hingewiesen habe, dass aufgrund eines Verfahrensfehlers bei der Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses die Klagefrist gegen die Zeelink-Pipeline noch gar nicht begonnen habe. Eine Stellungnahme des OVG dazu steht noch aus.