Dinslaken. Stellungnahme der Stadt Dinslaken zu Anträgen der Bürgerinitiative Taubenstraße. Verkehr wurde 2012 gezählt. Seitdem habe sich nichts geändert.

In diesem Punkt konnte die Stadtverwaltung der Bürgerinitiative Taubenstraße problemlos beipflichten: Die Bürgerinitiative hat beantragt, die Baumaßnahme an der Taubenstraße zurückzustellen, bis das NRW-Kommunalabgabengesetz die Straßenbaubeiträge neu regelt. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten – vorher soll der Ausbaubeschluss für die Taubenstraße ohnehin nicht erfolgen, so die Stadt Dinslaken in einer Vorlage, die dem Hauptausschuss am Dienstag recht kurzfristig vorgelegt wurde.

Die Taubenstraße in Hiesfeld müsse als Anwohnerstraße auch einen gewissen Anteil Durchgangsverkehr tragen, findet die Stadt.
Die Taubenstraße in Hiesfeld müsse als Anwohnerstraße auch einen gewissen Anteil Durchgangsverkehr tragen, findet die Stadt. © FUNKE Foto Services | Lars Fröhlich

Trotz Kita- und Durchgangsverkehrs keine Anwohnerstraße

In weiteren Punkten des Antrags vertritt die Stadtverwaltung allerdings eine andere Meinung als die Bürgerinitiative. Diese hatte beantragt, die Taubenstraße umzuwidmen und eine Verkehrszählung durchzuführen. Wegen des Durchgangs- und Kitaverkehrs handele es sich nicht um eine Anwohnerstraße – was am Ende Auswirkungen auf die Höhe der Straßenbaubeiträge hätte. „Durch die Beitragssätze für die betroffenen Anlieger wird bereits der Vorteilsbemessung für die Anlieger beziehungsweise der sonstigen Nutzung durch die Allgemeinheit Rechnung getragen“, kommentierte die Stadt. Heißt: „Auch eine Anliegerstraße hat somit einen Anteil Durchgangsverkehr zu tragen.“

2012 wurden höchstens 1100 Autos in 24 Stunden gezählt

Eine Umwidmung sei daher „nicht erforderlich“, ebenso wie die beantragte Verkehrszählung. Die Stadt bezieht sich dabei auf eine Verkehrszählung, die 2012, also vor sieben Jahren, in der Taubenstraße durchgeführt worden sei. Vor zwei Häusern seien damals innerhalb von 24 Stunden 950 bzw. 1100 Fahrzeuge gezählt worden. Dies spiegele „eine sehr geringe Verkehrsstärke wider“, so die Stadt, die die Einordnung als Anliegerstraße rechtfertige.

Zählung wurde durch Stichproben bestätigt

Auch zu Beginn und im weiteren Verlauf der jetzigen Planungen hätten Mitarbeiter Stichproben zum Verkehrsaufkommen durchgeführt. Diese ließen „keinen Hinweis darauf zu, dass es bei der Taubenstraße zu einer Zunahme des Verkehrs und einem erhöhten Durchgangsverkehr kommt“, so die Stadt. Selbst zum Schul- oder Kita-Beginn sei „kein erhöhtes Verkehrsaufkommen“ festzustellen. Der Durchgangsverkehr zwischen Kirchstraße und Hühnerheide fahre über die Heistermann- und Hügelstraße – die auch als Haupterschließungsstraße eingestuft wurden. Beschlossen wurde im Hauptausschuss dazu nichts, das Thema wurde in die Ratssitzung verschoben.